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AfD meldet Bildmarken für neue Jugendorganisation an

via dts Nachrichtenagentur

Für die neu zu gründende Jugendorganisation hat die AfD vor wenigen Tagen mehrere Bildmarken angemeldet, die dem Bundesadler nachempfunden scheinen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online.

Demnach gingen vergangene Woche mehrere Entwürfe beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Sie zeigen jeweils einen stilisierten blauen Adler mit dem AfD-Logo sowie den Schriftzügen „Patriotische Jugend“, „Junge Patrioten“, „Deutschlandjugend“ und „Parteijugend“. Diese Wortkombinationen hatte die Partei schon im Dezember als Marken angemeldet.

Als Vertreter der Rechte für die neuen Bildmarken ist in beiden Markenregistern eine Medienrechtskanzlei aus Köln eingetragen, die die AfD auch in anderen Markenrechtsfragen vertritt. Das Deutsche Patent- und Markenamt bestätigte dem Portal auf Anfrage, Anmelder der Bildmarken sei der AfD-Bundesverband. Die Parteispitze wollte dem Medium zufolge keine Stellung nehmen.

Das Markengesetz verbietet die Verwendung von Hoheitszeichen. Das gilt laut einem Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von August 2024 auch für Marken, „die diese Zeichen lediglich nachahmen“. Hier sei jeweils im konkreten Einzelfall zu entscheiden.

Ein Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamts sagte: „Wir werden die Anmeldungen in alle Richtungen nach den Vorschriften des Markengesetzes und damit auch hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den in den Marken enthaltenen Adlerdarstellungen um Nachahmungen des Bundesadlers als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland handelt, prüfen. Dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Die neue Jugendorganisation der AfD soll am 29. und 30. November im hessischen Gießen gegründet werden, wie ein Sprecher des AfD-Bundesvorstands T-Online bestätigte.

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Manfred Murdfield
    23. Juli 2025 um 13.29 — Antworten

    Dabei ist die Verwendung des Reichsadlers (derzeit ohne Hakenkreuz) doch straffrei. Wo ist das Problem?

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