Bereitschaftsdienst in Niedersachsen läuft überwiegend über Telefon und Video

Der Bereitschaftsdienst in Niedersachsen läuft überwiegend über Telefon und Video

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Seit dem 1. Juli 2025 gilt in Niedersachsen ein neu geordneter ärztlicher Bereitschaftsdienst, ausgenommen sind die ostfriesischen Inseln. Anrufe unter der 116117 laufen zunächst in einer Dispositionszentrale auf, wo eine strukturierte Ersteinschätzung die Dringlichkeit klärt. Ist eine zeitnahe Behandlung nötig und erscheint keine Weiterleitung in eine Praxis möglich, folgt verpflichtend ein Arztkontakt per Telefon oder Video, innerhalb von 30 Minuten nach dem Anruf. KVN.akut heißt das Modell. Der Hausbesuch ist damit nicht abgeschafft, aber er steht am Ende einer Kette, nicht am Anfang.

Der Fahrdienst rückt nur noch auf ärztliche Anordnung aus

Ausgelöst wird der Fahrdienst seit der Umstellung allein vom Telearzt. Personal stellt die Johanniter-Unfall-Hilfe, ärztliches wie nichtärztliches. Für die niedergelassenen Ärzte entfiel die verpflichtende Einteilung zum Fahrdienst, im Gegenzug wurde die Umlage landesweit vereinheitlicht und liegt bei 0,9 Prozent des Honorarumsatzes. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat den neuen Ablauf dokumentiert, samt der Aufteilung des Landes in acht Sektoren mit 15 Dienststellen, zugeschnitten auf die Versorgungsregionen der Krankenhausplanung. Teleärzte dürfen elektronische Rezepte und Krankschreibungen ausstellen.

Nach Angaben der KVN seien seit Oktober 2025 mehr als 80 Prozent der Anrufe auf diesem Weg erledigt worden, die durchschnittliche Wartezeit auf ein Arztgespräch liege bei gut zehn Minuten. Genannt wurden die Werte im Mai 2026 vor dem Sozialausschuss des Landkreises Wittmund. Auf den Internetseiten der Vereinigung stehen sie nicht, eine unabhängige Auswertung der Umstellung liegt bislang nicht vor.

Vier Behandlungsfelder und Partnerapotheken in den Niederlanden

Das elektronische Rezept aus dem Bereitschaftsdienst hat ein Gegenstück außerhalb der Kassenversorgung. Mehrere europäische Plattformen bieten ärztliche Prüfung, Verordnung und Arzneimittelversand als einen durchgehenden Vorgang an, bezahlt vom Patienten selbst. Am Anfang steht ein Gesundheitsfragebogen, den ein Arzt prüft, bevor eine Verordnung überhaupt entstehen kann.

Wer wissen will, wer hinter einem solchen Angebot steht, findet die Angaben in der Regel im Impressum oder auf einer eigenen Unternehmensseite. Plattformbetreiber, Telemedizinbetreiber und Apotheke sitzen dabei häufig in drei verschiedenen Ländern. Als Betreiber der Marke Apomeds nennt das Unternehmen etwa die Apo Global Ltd. im britischen Weybridge, für die telemedizinische Plattform die Apomedical IL Ltd. im israelischen Herzliya, und die Arzneimittel kommen von zwei Versandapotheken in Belfeld und Winschoten, beide Niederlande. Registernummern und Anschriften sind dort samt Zuständigkeit aufgeführt. Vier Behandlungsfelder stehen für Deutschland zur Auswahl, darunter Erektionsstörungen und Gewichtsmanagement, und die beteiligten Ärzte haben ihre Zulassung in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.

An eine Partnerapotheke ist niemand gebunden. Nach Darstellung des Anbieters lässt sich ein ausgestelltes Rezept auch in einer Apotheke der eigenen Wahl einlösen oder als Papierkopie anfordern. Führt der Fragebogen zu keinem Ergebnis, das sich aus der Ferne beurteilen lässt, soll stattdessen ein persönlicher Termin vermittelt werden.

Bezahlt wird privat. Auf der Liste der von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Krankenkassen zertifizierten Videodienstanbieter stehen diese Dienste nicht, was allerdings wenig aussagt, denn die Liste bestimmt allein, welche Technik eine Praxis für ihre Videosprechstunde einsetzen darf. Für Angebote außerhalb der Kassenversorgung greift sie nicht. Die Konsultationsgebühr erstatten gesetzliche Kassen für solche Anliegen in aller Regel nicht.

436 Hausarztsitze in Niedersachsen sind unbesetzt

Die ambulante Versorgung im Nordwesten wird dünner, und die Umstellung fällt genau in diese Phase. Am 11. August 2026 meldete die KVN 436 unbesetzte Hausarztsitze in Niedersachsen, dazu 66,5 offene Facharztsitze und 13,5 Sitze für Psychologische Psychotherapeuten. Im Dezember zuvor waren es 447. Die größten Lücken bestanden damals in Delmenhorst und Papenburg, danach folgten Cloppenburg und Syke. Im Landkreis Wesermarsch waren nach der Fortschreibung der Bedarfsplanung 2025 viereinhalb Hausarzt- und siebeneinhalb Facharztstellen offen, unter anderem für zwei Frauenärzte und einen Kinderarzt.

Wer dort einen Termin braucht, wartet oder fährt. Eine Videosprechstunde besetzt keinen dieser Sitze, sie verschiebt nur, wer wann welchen Weg zurücklegt. Im Juli 2026 legte die KVN eine Arztzahlprognose bis 2040 vor und warnte darin vor zusätzlichen Lücken durch die laufenden Gesundheitsreformen. Die Bedarfsplanung, nach der offene Sitze gezählt werden, bildet ohnehin nur ab, wie viele Ärzte sich in einem Planungsbereich niederlassen dürfen. Ob sich jemand findet, ist eine andere Frage.

Die Bundesärztekammer widerspricht der Fernbehandlung

Widerspruch kommt aus der Ärzteschaft selbst. Die Bundesärztekammer hält daran fest, eine fernmündliche Behandlung könne den persönlichen Kontakt zum Arzt nicht ersetzen.

Ein zweiter Einwand betrifft die Eigentümerverhältnisse. Den telemedizinischen Teil des niedersächsischen Bereitschaftsdienstes übernimmt die TeleClinic, ein Unternehmen, das wirtschaftlich mit dem Arzneimittelversender DocMorris verflochten ist. Daraus folgt die Frage, wie unabhängig ein Arzt berät und verordnet, wenn Beratung und Arzneimittelhandel im selben wirtschaftlichen Umfeld liegen.

Fast 40 Prozent der Praxen bieten Videosprechstunden an

Bundesweit führen fast 40 Prozent der Praxen Videosprechstunden durch. Das ergab das PraxisBarometer Digitalisierung, für das das IGES Institut im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung rund 1.700 Praxen befragte und das am 16. Oktober 2025 vorgestellt wurde.

Erlaubt wäre deutlich mehr. Seit dem 1. April 2025 darf eine Praxis bis zur Hälfte ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich per Video versorgen. Zuvor lag die Grenze für Patienten, die der Praxis unbekannt waren, bei 30 Prozent. Notfälle und Akutfälle zählen nicht mit.

Woran es hakt, zeigt dieselbe Befragung an anderer Stelle. Mit Krankenhäusern kommunizieren die Praxen weiterhin überwiegend auf Papier, Faxgeräte bleiben in Betrieb. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner sprach von einer „digitalen Insel in einer analogen Umgebung“.

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