Niedersachsen stellt soziale Wohnraumförderung neu auf
Die niedersächsische Landesregierung hat die soziale Wohnraumförderung grundlegend neu ausgerichtet. Das teilte das Wirtschafts- und Bauministerium mit.
Die neuen Förderrichtlinien sind am 1. Juli in Kraft getreten und bündeln die bisherigen Regelungen in drei eigenständigen Programmen: Mietwohnraumförderung, Junges Wohnen und Wohneigentumsförderung.
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Ein zentraler Punkt der Neufassung ist die verstärkte Zuschussförderung. Im Mietwohnungsbau können Bauherren künftig Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhalten, in Kombination mit zinsgünstigen Darlehen sind Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich.
Für das laufende Jahr stehen rund 380 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereit, in den Folgejahren soll die Summe auf mehr als 500 Millionen Euro jährlich steigen. Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne erklärte, bezahlbarer Wohnraum entstehe nur, wenn Investitionen wieder wirtschaftlich möglich seien.
Mit den neuen Regelungen wolle man den Wohnungsbau spürbar stärken.
Auch die klimagerechte Modernisierung wird neu ausgerichtet: Die Förderung orientiert sich künftig stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung eines Gebäudes. Familien profitieren von zusätzlichen Zuschüssen je Kind beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum.
Zudem werden erstmals unter anderem der Erwerb von Belegungsbindungen, innovative gemeinschaftliche Wohnformen und Housing-First-Konzepte in die Mietwohnraumförderung einbezogen. Die Umsetzung der Programme erfolgt über die NBank.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur




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