Niedersachsen ermöglicht Erleichterungen bei Grundsteuer für Härtefälle
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Gemeinden mehr Spielraum bei der Grundsteuer für Härtefälle geben soll. Das teilte Finanzminister Gerald Heere mit.
Betroffen sind vor allem Resthöfe mit über 300 Quadratmetern ungenutzter Fläche sowie bestimmte unbebaute Grundstücke im Außenbereich wie große Wiesen oder Teichflächen.
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Konkret sollen Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, in solchen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Die Regelung betrifft auch Sportflächen im Privatbesitz, die für Sportarten mit großem Flächenbedarf genutzt werden.
Die Landesregierung reagiert damit auf Fälle, in denen die Steuerbelastung durch die Grundsteuerreform unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist.
Eine systematische Evaluation der Grundsteuerreform ist zwar erst für Ende 2027 geplant. Für die jetzt betroffenen Fallgruppen hat das Finanzministerium jedoch bereits über 100 Einzelfälle analysiert und die Evaluierung vorgezogen.
Heere betonte, dass die Kommunen damit eigenständig auf Härtefälle reagieren könnten.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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