Verwaltungsgericht bestätigt 10.000 Euro Gebühr für Polizeieinsatz an Osnabrücker Schule
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines ehemaligen Schülers gegen einen Gebührenbescheid in Höhe von 10.000 Euro abgewiesen. Der heute 16-Jährige hatte im September 2023 mit einer täuschend echten Softair-Pistole auf dem Schulhof hantiert, was zu einem Großeinsatz der Polizei führte.
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Laut Gericht hat der damals 14-jährige Kläger die Gefahrenlage vorsätzlich herbeigeführt.
Ein Lehrer hatte die Spielzeugwaffe für echt gehalten und Amokalarm ausgelöst. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an, während der Jugendliche das Gelände verließ.
Er wurde später wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
Die Polizei hatte ursprünglich Kosten von 37.778,25 Euro geltend gemacht, musste sich aber auf die gesetzliche Obergrenze von 10.000 Euro beschränken.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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