Lingenerin muss wegen Bürgergeldbetrugs in Haft
Eine Frau aus Lingen ist zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden, weil sie über einen längeren Zeitraum Bürgergeld betrogen hat. Das Amtsgericht Lingen sprach die Angeklagte schuldig, als Vertreterin einer Bedarfsgemeinschaft Einkünfte verschwiegen zu haben.
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Ihr Lebensgefährte hatte im Mai 2023 eine Beschäftigung aufgenommen und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezogen, was die Verurteilte dem Jobcenter nicht mitteilte.
Durch den automatisierten Datenabgleich DALEB wurde der Betrug aufgedeckt, bei dem die Bedarfsgemeinschaft insgesamt rund 5.000 Euro zu Unrecht erhalten hatte.
Das Hauptzollamt Osnabrück teilte mit, dass die Ermittlungen eingeleitet wurden, nachdem das Jobcenter den Verdacht gemeldet hatte. Die Frau habe ihre Mitteilungspflichten trotz entsprechender Hinweise verletzt und musste sich deshalb vor Gericht verantworten.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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