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Kriminalbeamte äußern rechtliche Bedenken zu Drohnenabwehr-Plänen

via dts Nachrichtenagentur

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat juristische Bedenken gegen die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geäußert, die Befugnisse der Bundeswehr im Kampf gegen Drohnen zu erweitern.

Die Pläne seien „rechtlich und politisch heikel“, sagte Peglow dem „Handelsblatt“. Das Grundgesetz weise die Verantwortung für die innere Sicherheit eindeutig den Polizeien von Bund und Ländern zu. „Der Einsatz der Streitkräfte im Inland ist nur unter ganz engen, klar definierten Voraussetzungen erlaubt, etwa beim inneren Notstand oder bei einer Naturkatastrophe“, erklärte Peglow. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Hürden mehrfach bestätigt.

Wenn nun vorgeschlagen werde, dass im Krisenfall das Verteidigungsministerium über einen Waffeneinsatz gegen Drohnen entscheiden soll, „betreten wir verfassungsrechtlich sehr dünnes Eis“, gab der BDK-Chef zu bedenken. Damit würde in eine originär polizeiliche Aufgabe eingegriffen. „Eine solche Verschiebung birgt die Gefahr, die verfassungsmäßig garantierte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit aufzuweichen“, sagte Peglow.

„Deshalb muss absolut klar bleiben: Die Bundeswehr darf kein Allzweckinstrument im Inland werden“, sagte Peglow weiter. Sie könne nur „in äußersten Notlagen“ unterstützend tätig werden – und auch dann nur, wenn es für Polizei und Sicherheitsbehörden nicht mehr möglich sei, die Lage zu bewältigen. Der Polizeigewerkschafter hält es daher für zielführender, dass die Polizei jetzt sofort rechtlich und technisch befähigt werde, Drohnen selbst erkennen, stören und neutralisieren zu können. „Alles andere würde unsere Sicherheitsarchitektur aushebeln und uns im Ernstfall unvorbereitet treffen.“

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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