Grillen, chillen – aber mit Vernunft

Sommer, Sonne, Sanktionen? Grillen erlaubt – aber mit Regeln.
Foto: nd3000
Oldenburg (am/pm/ki) Mit steigenden Temperaturen zieht es viele Oldenburgerinnen und Oldenburger ins Freie: auf die Dobbenwiese, an die Seen oder ins Eversten Holz. Beliebt sind Picknicks und Treffen mit Freunden – oft mit Grill im Gepäck. Die Stadt Oldenburg weist jedoch auf wichtige Regeln hin, damit der Sommergenuss nicht zum Risiko wird.
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Erlaubt ist das Grillen nur an wenigen Stellen
Öffentliche Grillplätze gibt es am Kleinen Bornhorster See und im Stadtteilpark Swarte Moor. Diese Flächen sind mit Schildern gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es zwei Grillstellen auf dem Gelände der Carl von Ossietzky Universität, die ausschließlich den Studierenden vorbehalten sind.
Verboten ist das Grillen in Parks, an Seen und in der freien Landschaft
In allen anderen öffentlichen Grünflächen, an den Seen, in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern ist Grillen verboten – ebenso das Entzünden von Lagerfeuern. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Auch das Rauchen ist in Wäldern und angrenzenden Gebieten gesetzlich untersagt.
Vorsicht bei offenem Feuer – auch zu Hause
Wer im eigenen Garten grillt, sollte auf Sicherheitsabstände achten und Löschmittel bereithalten. Offenes Feuer darf nie unbeaufsichtigt bleiben. Bei Wind besteht erhöhte Gefahr durch Funkenflug.
Rücksicht auf andere und die Umwelt
Zigaretten oder glühende Reste gehören nicht achtlos in die Natur. Grills sollten keine Schäden an Rasenflächen oder Pflanzen verursachen. Auch die Lautstärke sollte dem Ort angemessen sein – Rücksichtnahme auf Anwohnende und andere Gäste gehört zum gelungenen Sommertag dazu.
Und nicht zuletzt gilt: Müll mitnehmen oder korrekt entsorgen. Ein Müllbeutel gehört in jede Picknicktasche – damit auch die nächsten Gäste ein sauberes Plätzchen vorfinden.
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