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Expertenkommission zur Schuldenbremse legt Vorschläge später vor

via dts Nachrichtenagentur

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gewährt der von ihm berufenen Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse deutlich mehr Zeit als zunächst vorgesehen. Statt im November soll sie ihre Vorschläge erst im Frühjahr nächsten Jahres vorlegen, berichtet der „Spiegel“. Der Grund dafür: Das Gremium wurde erst spät eingesetzt und nahm deshalb erst Mitte September seine Arbeit auf. Es besteht aus 15 Mitgliedern, alle Parteien, außer der AfD, durften Fachleute berufen.

Die neue Schuldenregel im Grundgesetz könnte demnach frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. In ihren beiden ersten Sitzungen richtete die Kommission vier Unterarbeitsgruppen ein. Sie sollen zum Beispiel klären, wie der Bundeshaushalt künftig überwacht wird und wie sicherzustellen ist, dass der Bund auch künftig seine Schulden bedient. Eine weitere beschäftigt sich damit, wie die neuen Regeln mit EU-Recht vereinbart werden können.

Die schwarz-rote Koalition hatte die bisherigen Vorgaben zuvor merklich gelockert. So gelten Ausnahmen für Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Außerdem schuf sie einen zusätzlichen Nebenhaushalt für Infrastrukturinvestitionen von einer halben Billion Euro.

Wie wirkungslos die Schuldenbremse derzeit ist, offenbaren Zahlen des Finanzministeriums. Sie zeigen, dass die geplante Schuldenaufnahme und die nach der Grundgesetzregel höchstens zulässige Nettokreditaufnahme immer stärker auseinanderklaffen. Für 2026 sieht Klingbeil im Kernhaushalt, also ohne Berücksichtigung der Sondervermögen, neue Schulden von 89,9 Milliarden Euro vor. Nach Maßgabe der Schuldenbremse wären höchstens 35,6 Milliarden Euro erlaubt.

In den nächsten Jahren wird diese Differenz noch größer. Die Obergrenze gemäß Schuldenregel sinkt von 24 Milliarden Euro im Jahr 2027 über 9,4 Milliarden Euro ein Jahr später auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2029. Die tatsächlich eingeplante Neuverschuldung steigt aber bis dahin auf 126,9 Milliarden Euro.

Das ist noch nicht einmal der volle Umfang, in dem der Bund die Finanzmärkte in Anspruch nimmt. Neben der Kreditaufnahme im Kernhaushalt verschuldet sich der Bund noch zusätzlich: über seine Nebenhaushalte für Infrastruktur, die Aufrüstung der Bundeswehr und den Klima- und Transformationsfonds in den Jahren 2026 und 2027 mit jeweils rund 84 Milliarden Euro, für die beiden Folgejahre mit jeweils knapp 60 Milliarden Euro.

2029 steht der nach Schuldenbremse zulässigen Höchstverschuldung von 4,8 Milliarden Euro also eine tatsächliche von 186,1 Milliarden Euro gegenüber. Die von Klingbeil eingeplante Neuverschuldung übersteigt die erlaubte damit fast um das Vierzigfache.

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