Baumschutzsatzung bleibt bestehen

Nach dem Bürgerentscheid bleibt die Baumschutzsatzung für Oldenburg bestehen.
Foto: bilanol
Oldenburg (am/ki/pm) Die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg bleibt in Kraft. Das ist das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids. Zur Abstimmung stand die Frage, ob die Satzung aufgehoben werden soll. 37.295 Oldenburger/innen beteiligten sich, das entspricht 27,25 Prozent der Stimmberechtigten. Zwar stimmte die Mehrheit mit „Ja“, das erforderliche Quorum wurde jedoch nicht erreicht.
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Die Abstimmung lief von 8 bis 18 Uhr, zusätzlich war Briefwahl möglich. Von den abgegebenen Stimmen waren 51 ungültig. 22.561 Wähler/innen (60,58 Prozent) votierten für die Aufhebung der Satzung, 14.683 (39,42 Prozent) dagegen. Für eine verbindliche Entscheidung wären mindestens 27.035 gültige Stimmen erforderlich gewesen. Dieses Quorum von 20 Prozent der Wahlberechtigten wurde nicht erreicht. Damit gilt die Baumschutzsatzung weiter.
Regelungen der Baumschutzsatzung
Der Rat der Stadt Oldenburg beschloss die Baumschutzsatzung am 30. Juni 2025. Sie gilt seit dem 19. Juli 2025. Geschützt sind alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Diese Bäume dürfen ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde weder gefällt noch erheblich beeinträchtigt werden. Dazu zählen starke Rückschnitte, Kappungen und Eingriffe in den Wurzelbereich.
Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass Eingriffe sorgfältig geprüft und begründet werden. Die Satzung regelt zudem Ausnahmen und Maßnahmen, für die keine Genehmigung erforderlich ist. Informationen und Antworten auf häufige Fragen stellt die Stadt online bereit.
Hintergrund des Bürgerentscheids
Gegen die Satzung reichten Initiator/innen am 20. Oktober 2025 insgesamt 13.930 Unterstützungsunterschriften ein. Nach Prüfung erkannte das Wahlbüro 13.068 Unterschriften als gültig an, 862 waren ungültig. Damit wurde das notwendige Zulassungsquorum von 10.138 gültigen Unterschriften erreicht. Es entspricht 7,5 Prozent der 135.173 Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl 2021.
Abstimmen durften alle Oldenburger/innen ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt gemeldet sind. Ein Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl 2021.
Die Stadt veranschlagt die Kosten für den Bürgerentscheid mit 160.000 Euro.




