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Arbeitslose schulden Jobcentern 6,5 Milliarden Euro

via dts Nachrichtenagentur

Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben für zu viel gezahltes Bürgergeld und Arbeitslosengeld Außenstände in Höhe von insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro.

Das berichtet die „Bild“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). Im Bereich Bürgergeld (SGB II) stiegen demnach die offenen Forderungen seit 2021 von rund 2,7 Milliarden Euro (2021) auf 4,4 Milliarden Euro. Die Zahl der offenen Fälle nahm im selben Zeitraum von neun Millionen (2021) auf 14,6 Millionen zu. Beim Arbeitslosengeld (SGB III) wuchs der Bestand an Forderungen von gut 1,2 Milliarden Euro (2021) auf rund 1,9 Milliarden Euro.

Ein großer Teil der Schulden ist seit Jahren offen, wie die „Bild“ unter Berufung auf die Antwort des BMAS auf eine AfD-Anfrage mitteilt. Im Bürgergeld-Bereich bestehen demnach 6,3 Millionen Forderungen länger als fünf Jahre (Volumen etwa 1,4 Milliarden Euro), beim Arbeitslosengeld sind es rund 880.000 Altforderungen. Systemübergreifend summieren sich die Forderungen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren auf rund 2,12 Milliarden Euro. 74 Prozent der Bürgergeld-Forderungen und 66 Prozent der Arbeitslosengeld-Forderungen gelten als „zahlungsgestört“. Zwischen 2021 und 2024 wurden insgesamt rund 2,64 Milliarden Euro abgeschrieben, davon fast eine Milliarde Euro im Jahr 2024.

Der arbeitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, sagte der „Bild“: „Wenn drei von vier Rückforderungen im Bürgergeld nicht mehr eingetrieben werden können, verliert der Staat nicht nur Geld, sondern auch seine Glaubwürdigkeit. Hier gehen sang- und klanglos Milliarden an Steuergeldern unter, ohne dass die Regierung auch nur mit der Wimper zuckt.“

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Manfred Murdfield
    16. Dezember 2025 um 8.08 — Antworten

    Stellt sich die Frage, inwieweit in welchen Höhe demgegenüber Forderungen der Arbeitslosengeld- und Bürgergeldempfänger stehen. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es Verwaltungsvorschriften über falsch gezahlte Leistungen von Behörden. In diesem Artikel wird aber wieder einmal alle Schuld den Bedürftigen gegeben, also eine Art von Betrugsversuch. Es gibt aber sicherlich viele falsche Anspruchs-Berechnungen, aber auch falsch ausgefüllte Anträge. Hier ist ja die Bürokratie besonders aktiv und unverständlich.

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