Unterbringung eines Stalkers in Psychiatrie rechtskräftig
Das Landgericht Aurich hat die Unterbringung eines 43 Jahre alten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus für endgültig erklärt. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Beschuldigten zurück, da die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergab, teilte das Landgericht Aurich am Dienstag mit.
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Der Mann hatte von 2021 bis 2024 seine Nachbarn nahezu täglich nachgestellt, beleidigt, bedroht und mit Gegenständen beworfen.
Die Nachbarn erlitten durch diese Taten erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das Landgericht stellte fest, dass der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ohne Schuld handelte.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass auch in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten des Mannes zu erwarten sind, die eine erhebliche Schädigung und Gefährdung der Opfer zur Folge hätten.
Das Urteil des Landgerichts vom 28. August 2024 (Az. 19 KLs 11/24) ist somit rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision mit Beschluss vom 2. April (Az.
3 StR 589/24) verworfen hatte.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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