Ostfriesisches Paar muss 18.000 Euro an Sozialleistungen zurückzahlen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 16. Juli ein Paar aus Ostfriesland zur Rückzahlung von 18.000 Euro Grundsicherungsleistungen verurteilt. Das teilte das Gericht in Celle am Mittwoch mit.
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Die Kläger hatten von 2007 bis 2013 Hartz-IV-Leistungen bezogen, während die Frau angeblich nur 100 Euro im Monat als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant verdiente.
Nach einer Steuerprüfung im Jahr 2016 kamen jedoch handgeschriebene Lohnlisten ans Licht, die auf Schwarzarbeit und höhere Einkünfte hindeuteten. Die Kläger bestritten dies und verwiesen auf einen Freispruch in einem parallel laufenden Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs.
Das Gericht wertete jedoch die Aussagen mehrerer Zeugen als Beweis für regelmäßige Arbeitstätigkeit und Verschleierung von Einkünften.
Da sich das genaue Einkommen nicht mehr rekonstruieren ließ, entschied das Gericht nach dem Grundsatz „Im Zweifel gegen den Leistungsbezieher“. Die Kläger hätten nicht ausreichend zur Aufklärung beigetragen, so dass eine Beweislastumkehr gerechtfertigt sei.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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