Niedersachsen will Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern
Die Landesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass die Mietpreisbremse in niedersächsischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zum 31. Dezember 2029 gilt, teilte das Bauministerium am Dienstag mit.
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Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Diese Regelung gilt in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die in der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung festgelegt sind. Aktuell sind 57 Kommunen betroffen, deren Gebietsbestimmung ursprünglich Ende 2025 auslaufen sollte.
Die Bundesregierung hat jedoch im Juni 2025 das Gesetz zur Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert, was nun auch in Niedersachsen umgesetzt werden kann.
Bauminister Grant Hendrik Tonne betonte, dass die Landesregierung schnell gehandelt habe, um die Mietpreisbremse in den betroffenen Kommunen nahtlos fortzuführen. Dies sei angesichts des Wohnraummangels dringend erforderlich, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und bezahlbares Wohnen zu gewährleisten.
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung erhalten die kommunalen Spitzenverbände und die 57 betroffenen Kommunen die Möglichkeit zur Stellungnahme, wobei die Frist von sechs auf drei Wochen verkürzt wird.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
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