Niedersachsen plant Reform des Maßregelvollzugsgesetzes
Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Maßregelvollzuggesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Ziel der Neufassung sei es, die Ziele des Vollzugs sowohl für die untergebrachten Personen als auch für die Einrichtungen klarer zu fassen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsentwicklung vorzunehmen.
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Zu den wesentlichen Änderungen gehört eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Künftig soll das Gesetz auch für die Unterbringung nach dem Jugendgerichtsgesetz und für die einstweilige Unterbringung nach der Strafprozessordnung gelten.
Zudem wird eine Regelungslücke geschlossen, indem das Gesetz auch Anwendung findet, wenn ein Strafrest nach Beendigung der Maßregel in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs vollstreckt werden soll.
Ergänzend dazu soll der Vollzug der Maßregel künftig nicht mehr zwingend unter ärztlicher Leitung stehen müssen, um die Personalgewinnung für Stellen der Vollzugsleitungen zu erleichtern. Die Durchführung ärztlicher Aufgaben bleibe jedoch weiterhin Ärzten mit entsprechender Fachweiterbildung vorbehalten.
Staatssekretärin Christine Arbogast betonte, mit der Novellierung wolle man den Akteuren eine verlässliche Grundlage bieten und dem Fachkräftemangel wirksam begegnen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





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