Niedersachsen hält an strengen Regeln für betäubungsloses Enthornen fest
In Niedersachsen bleibt das betäubungslose Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen nur unter Gabe von Beruhigungs- und langanhaltenden Schmerzmitteln erlaubt. Das teilte das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch mit.
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Damit bekräftigt und präzisiert das Land einen bereits seit 2016 geltenden Erlass, der nun neu gefasst wurde.
Der neue Erlass regelt insbesondere die erforderliche Sachkunde der ausführenden Personen.
Demnach wird diese bei Absolventen der Ausbildungsberufe Landwirt oder Tierwirt mit Fachrichtung Rinderhaltung, sofern sie auf einem Betrieb mit Enthornungspraxis gelernt haben, grundsätzlich angenommen. Alle anderen müssen ihre Kenntnisse auf Verlangen der Behörde nachweisen, etwa durch eine Bescheinigung über eine fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt.
Rechtlich ist der betäubungslose Eingriff in Deutschland bis zum Alter von sechs Wochen erlaubt, wenn Schmerzen minimiert werden.
Niedersachsen nutzt diesen Spielraum für strengere Vorgaben. Ab einem Alter von sechs Wochen ist eine Betäubung durch einen Tierarzt vorgeschrieben.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht sich dafür aus, eine früher geplante bundesweite Regelung wieder aufzugreifen, die eine Betäubung ohne Altersgrenze vorsah.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur




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