Landessozialgericht billigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover für Bürgergeld-Empfänger gebilligt. Das Gericht teilte am Montag mit, dass die Vorgehensweise des Jobcenters bei der Festlegung der Obergrenzen rechtmäßig sei.
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In einer Schwerpunktsitzung hob das Gericht anderslautende Urteile des Sozialgerichts Hannover auf und bestätigte das Konzept des Jobcenters.
Dieses beruhe auf repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels und lege die Angemessenheitsgrenzen beim höchsten Wert des unteren Drittels der ermittelten Mieten fest. Für Alleinstehende hätten in den Jahren 2017/2018 zwischen 38,5 und 44,5 Prozent der angebotenen Wohnungen innerhalb der festgesetzten Mietobergrenze gelegen.
Für Vierpersonen-Haushalte sowie für Zweipersonen-Haushalte lag die Verfügbarkeit von preisgünstigem Wohnraum dagegen nur knapp über der Transferleistungs- bzw. Armutsgefährdungsquote.
Das Gericht habe dies als ’noch ausreichend‘ bewertet. In allen neun entschiedenen Einzelfällen sei ausreichend Wohnraum zu den festgesetzten Höchstbeträgen verfügbar gewesen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur





1 Kommentar
Komisch, DAS geht schnell und wird auch gnadenlos durchgezogen. Aber etwas gegen die grossen Miethaie AKA Wohnungsunternehmen zu tun, die ihre Schrottimmobilien zu Wucherpreisen vermieten und sich einen Dreck um die Wartung und Instandhaltung kümmern – dafür reicht es scheinbar nicht. Oder man will nicht, die schwarzen Köfferchen sind wohl zu lukrativ.
Eigentum verpflichtet, hier wäre eine gnadenlose Enteignung mit gründlicher Sanierung und anschliessender Überführung in Sozialwohnungen angebracht, damit auch Menschen ohne oder mit geringem Einkommen wieder menschenwürdig leben können. Aber genau für diese Menschen ist ja von der Union ein Platz unter einer Brücke ausreichend…