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Weniger Gründungen größerer Betriebe im 1. Quartal 2020

Gewerbeanmeldung einer GmbH, über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im ersten Quartal 2020 sind in Deutschland 32.200 Betriebe gegründet worden, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Das waren 7,7 Prozent weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen am Freitag mit. Die Ergebnisse des 1. Quartals 2020 werden durch eine deutlich niedrigere Anzahl von Meldungen in den Gewerbeämtern im März 2020 beeinflusst.

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Gründe hierfür sind unter anderem Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurden, wie zum Beispiel die Einstellung des Besucherverkehrs und Personalengpässe in den Gewerbeämtern, aber auch allgemeine wirtschaftliche Unsicherheit. Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt. Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Quartal 2020 mit rund 40.100 unter dem Vorjahresquartal (-14,6 Prozent), die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe ging um 1,7 Prozent auf rund 73.300 zurück. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank im 1. Quartal 2020 auf rund 179.200, das waren 6,7 Prozent weniger als im 1. Quartal 2019. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken. Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Foto: Gewerbeanmeldung einer GmbH, über dts Nachrichtenagentur

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