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Vor Urteil zu Sterbehilfe: Unionsexperte verteidigt geltende Regelung

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe hat sich der fachpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Brand (CDU), für einen Verbleib der geltenden Regelung ausgesprochen. „Der Bundestag hat dieses Gesetz mit sehr großer Mehrheit beschlossen, weil er die konkreten Risiken für Menschen eindämmen will, entgegen ihrem inneren Willen in den Tod zu gehen, weil sie seelischen oder anderem Druck nicht weiter standhalten können“, sagte Michael Brand den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Ärztliche und andere Begleitung beim Sterben, inklusive Suizidassistenz, blieben geschützt, lediglich organisierte Angebote zur Suizidbeihilfe würden gestoppt.

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„Das Gesetz hat sich seit Jahren in der Praxis bewährt und wirkt sehr zielgenau, indem der Missbrauch gestoppt, die Selbstbestimmung gerade in sensibler Phase geschützt und die Hilfen bei der Begleitung stark ausgebaut werden“, so der CDU-Politiker weiter. Bei der FDP dagegen hofft man, dass Karlsruhe den entsprechenden Strafrechtsparagraphen kippt. „Das Gericht hat eine schwierige Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und Schutzpflicht des Staates zu treffen“, sagte Katrin Helling-Plahr, fachpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie hoffe, dass es Paragraph 217 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erkläre. „Dann ist der Weg für ein liberales Sterbehilfegesetz frei, das Betroffenen und Ärzten Rechtssicherheit gibt, unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch genommen und geleistet werden darf“, so die FDP-Politikerin weiter. Sollte das Bundesverfassungsgericht Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs kippen, lade sie die Abgeordneten des Bundestags ein, gemeinsam an einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zu arbeiten mit dem Ziel, Rechtssicherheit und Selbstbestimmung auch am Lebensende zu gewährleisten, sagte Helling-Plahr.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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