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Verkehrsbetriebe müssen kein Bußgeld gegen Maskenmuffel verhängen

Polizei kontrolliert Maskenpflicht in U-Bahn, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Mehrzahl der Bundesländer weigert sich, ihre Verkehrsbetriebe anzuweisen, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auch Bußgelder zu kassieren. Das ist das Ergebnis einer Schaltkonferenz der Landesverkehrsminister am Mittwoch, berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Ursprünglich wurde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im August vereinbart, neben einheitlichen Mindeststrafen auch die Erhebung der Bußgelder in den Verkehrsunternehmen zu regeln.

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In einer gemeinsamen Erklärung unter anderem der Länder und des Bundesverkehrsministeriums heißt es: „Das Erheben von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden.“ Die Weigerung dürfte am kommenden Dienstag zu Diskussionen führen, wenn sich die Landeschefs mit Merkel wieder über das Vorgehen in der Pandemie austauschen. Die Kanzlerin ist zunehmend frustriert, weil sich einige Bundesländer gegen strengere Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung wehren. Der niedersächsische CDU-Verkehrsminister Bernd Althusmann begründet seine Ablehnung mit der Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr. „Die Mitarbeiter werden leider immer wieder von der kleinen, aber notorischen Minderheit von Maskenverweigerern rüde, mitunter gewaltsam angegangen“, sagt er, „deshalb halte ich wenig davon, dass sie das Bußgeld eintreiben.“ Dafür seien die Ordnungsämter oder die Polizei zuständig, so Althusmann. Es sei manchmal bereits riskant, wenn Busfahrer oder Zugschaffner Maskenmuffeln das Einsteigen oder die Weiterfahrt untersagen.

Foto: Polizei kontrolliert Maskenpflicht in U-Bahn, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Michael P.
    25. September 2020 um 15.29 — Antworten

    Super!
    Das wird die Bußgeldstellen freuen:
    Laut Herrn Althusmann muss man in Niedersachsen zukünftig keine Bußgelder mehr bezahlen.
    Denn konsequenterweise muss seine Aussage für jegliche Bußgeldforderung gelten. Zur Zahlungsbefreiung ist es demnach hinreichend dem Vollstreckungsbeauftragten mit körperlicher Gewalt zu drohen …

    Ich freu mich schon auf die Widerspruchsschreiben die jetzt eingehen werden.

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