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Verfassungsgerichtspräsident weist Kritik an EZB-Urteil zurück

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat Kritik an dem Urteil über die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung für Europa eine gute Entscheidung ist, weil sie die Bindung an das Recht stärkt“, sagte Voßkuhle der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das werde sich mittelfristig und langfristig zeigen.

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„Wir sehen, dass unser Urteil viele bedrückt, und das freut uns nicht. Aber wir sind Gesetz und Recht verpflichtet.“ Voßkuhle widersprach der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben. „Nach unserer gefestigten Rechtsprechung und der Rechtsprechung vieler andere Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der EU sind die Verfassungsgerichte aber legitimiert und verpflichtet, in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten“, so Voßkuhle. Auch erkenne er keinen Autoritätsverlust des Europäischen Gerichtshofs. Es sei „völlig alltäglich, dass Gerichte nicht einer Meinung sind“. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei „ein Beitrag zum Dialog“. Der Verfassungsrechtler wies auch die Kritik zurück, von dem jüngsten Urteil könnten sich die Regierungen in Polen und Ungarn in ihrem Streit um die Rechtsstaatlichkeit bestärkt fühlen. „Die Polen tun, was sie tun, unabhängig davon, was wir tun.“ Das deutsche Verfassungsgericht dürfe sich nicht daran orientieren, „wie polnische oder sonstige Politiker möglicherweise auf eine Entscheidung reagieren könnten“, sagte Voßkuhle.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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