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Verfassungsgerichtspräsident verteidigt Stopp des Heizungsgesetzes

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes verteidigt. „Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potenziell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte“, sagte er dem „Handelsblatt“.

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Im Eilverfahren sei es damit lediglich um eine „Folgenabwägung“ gegangen. Ob Abgeordnetenrechte verletzt worden seien, bleibe einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Monatelang hatte die Regierung aus SPD, Grünen und FDP über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einem möglichen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gestritten. Am vergangenen Freitag sollte es vom Bundestag – am letztmöglichen Termin vor der Sommerpause – beschlossen werden.

Doch dann stoppte Karlsruhe das Vorhaben im Eilverfahren. Gerichtspräsident Harbarth räumte im „Handelsblatt“ zwar ein, dass Politik in schwierigen Zeiten „schwierig“ sei, mahnte jedoch: „Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen.“ Das Gericht nehme seine Kontrollaufgabe wahr, auch wenn das nicht allen gefalle: „Für jeden, der Macht innehat, ist es mitunter ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Macht begrenzt.“ Aber: „Jede Verfassungswidrigkeit ist eine zu viel.“

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    10. Juli 2023 um 8.52 — Antworten

    Ach, nähme das Gericht doch „seine Kontrollaufgaben“ auch einmal so brav zu Gunsten unmittelbar der Bürger wahr. Vielen Krankgeimpften mit einem bis heute meines Wissens nicht endgültig zugelassenen Impfstoff und bis heute damit Vermachlässigten wäre zum Teil sehr schwere Leiden erspart geblieben, ja sie hätten bis heute nicht die Betrogenen sein dürfen. Als Lügner werden sie sogar meist hingestellt. Komisch, DAS war und ist diesen „unabhängigen Richtern“ bis heute scheißegal. Was so eine Einflußnahme durch eine Kanzlerin doch so alles bewirken konnte – und auch heute ist es wieder eine Einflußnahme aus genau diesen Parteien CDU und CSU scheint nur niemandem sonst groß aufzufallen?

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