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Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

AfD-Wahlplakat zur Landtagswahl in Thüringen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Verwaltungsgericht Weimar hat eine Klage des AfD-Landesverbands Thüringen gegen den Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 zurückgewiesen. In den beklagten Teilen wird die Partei als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft und ihr „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, eine „Form extremistischer Islamfeindschaft“ sowie „Geschichtsrevisionismus“ attestiert.

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Das Gericht hält die Klage gegen die Passagen für unbegründet. Die AfD will in die nächste Instanz gehen.

Der Thüringer Co-AfD-Chef Stefan Möller kritisierte die Behörde. „Der Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie“, sagte Möller der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Man will mich als Oppositionellen daran hindern, justizpolitische Positionen zu äußern, welche die Praxis der Besetzung von Gerichten durch die herrschenden Parteien kritisieren.“ Streitgegenständlich war in dem Verfahren unter anderem die Einstufung eines Facebook-Postings von Möller, in dem dieser behauptet, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts „von der herrschenden politischen Mehrheit sorgfältig ausgewählt und eingesetzt“ würden und zugunsten dieser Parteien entschieden.

Der Thüringer Verfassungsschutz-Vizepräsident Roger Derichs sieht dies anders. „Zur Besetzungspraxis von Verfassungsrichtern gibt es eine breite politische Diskussion“, sagte er der Zeitung. „Möllers Äußerungen stellen aber zusätzlich in Abrede, dass das deutsche Rechtssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und die Gerichte unabhängig sind.“

Das Bundesverfassungsgericht habe „in den vergangenen Jahren mehrere schmerzhafte Entscheidungen zulasten der Regierungen getroffen“, so Derichs. Zudem würden die Richter lediglich einmal für zwölf Jahre gewählt. „Da eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, müssen sie sich nicht wohlfeil verhalten“, sagte der Thüringer Verfassungsschutz-Vize.

dts Nachrichtenagentur

Foto: AfD-Wahlplakat zur Landtagswahl in Thüringen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Petra Heiland
    28. August 2024 um 8.53 — Antworten

    Darf man nicht anders sehen als Herr Roger Derichs ohne seinen lache Konsequenzen. Meinungsvielfalt und – Freiheit ade…

  2. Manfred Murdfield
    28. August 2024 um 10.21 — Antworten

    Ich bin ja gespannt, wann ein Anspruch auf ein Ermächtigungsgesetz erhoben wird.

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