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Tausende Berliner Mieter haben wohl unbekannte Schutzrechte

via dts Nachrichtenagentur

Der Berliner Senat hält außergewöhnliche Mieterschutzrechte für 2.767 Wohnungen entlang der denkmalgeschützten Karl-Marx-Allee weiterhin für gültig. Das geht aus Stellungnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des landeseigenen Wohnungsunternehmens WBM hervor, über die die „Welt“ berichtet. Eine monatelange Auswertung von Grundakten durch die Zeitung zeigt zugleich, dass die Schutzklauseln bei späteren Verkäufen teilweise verändert, eingeschränkt oder nicht mehr übernommen wurden.

Die Regelungen stammen aus dem Jahr 1993, als Berlin mehr als 100 Gebäude entlang der Karl-Marx-Allee verkaufte. Die Klauseln in den sogenannten „Stalinbauten“ schützen Mieter unter anderem vor Eigenbedarfskündigungen, räumen ihnen bei Verkäufen besondere Erwerbsmöglichkeiten ein und sollen bei jedem Weiterverkauf an neue Eigentümer weitergegeben werden. Nach Auffassung des Senats gelten die Schutzrechte „unmittelbar und zeitlich unbeschränkt“ fort; alle Mieter der betroffenen Häuser könnten sich darauf berufen.

Ob die Klauseln bei späteren Verkäufen tatsächlich weitergegeben wurden, ist dem Senat nicht bekannt. Ein Sprecher der WBM sagte der „Welt“, es sei davon auszugehen, dass die Verpflichtung wie auch die Weitergabeverpflichtung bei Weiterveräußerungen eingehalten wurden, wenngleich hierzu keine Informationen vorlägen und die entsprechenden Kaufverträge nicht bekannt seien.

Bereits 2021 bewertete die Senatsverwaltung gegenüber dem Abgeordnetenhaus die Befristung eines ursprünglich unbefristeten Kündigungsschutzes in einem Teilbereich der Karl-Marx-Allee als Vertragsverstoß. Eine Überprüfung der übrigen Gebäude erfolgte dennoch nicht. Betroffen sind 2.767 Einheiten zwischen Strausberger Platz und Frankfurter Allee, deren Gesamtwert heute im Milliardenbereich liegt. Sollten die Klauseln weiterhin wirksam sein, könnten Tausende Bewohner über bislang unbekannte Rechte verfügen – zugleich könnten auf Wohnungen Verpflichtungen lasten, die bei Weiterverkäufen nicht berücksichtigt wurden. Zu den praktischen Folgen äußerte sich der Senat nicht.

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