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Streit um Huawei: Zweites IT-Sicherheitsgesetz stößt auf Widerstand bei Union

Huawei, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte um eine mögliche Beteiligung des chinesischen Huawei-Konzerns am Aufbau eines deutschen 5G-Netzes gibt es Widerstand in der Unionsfraktion gegen den Entwurf für ein zweites IT-Sicherheitsgesetz. Die derzeit in Rede stehende Fassung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bietet nach Ansicht der Abgeordneten keinen ausreichenden Schutz gegen Einflussnahme des chinesischen Staates: „Man kann Huawei nicht vertrauen, weil das Unternehmen zur Zusammenarbeit mit dem chinesischen Geheimdienst verpflichtet ist“, sagte der zuständige Berichterstatter für Cyber-Sicherheit der Unionsfraktion im Bundestag, Christoph Bernstiel (CDU), der „Bild-Zeitung“ (Freitagsausgabe). Hintergrund ist, dass in dem neuen IT-Sicherheitsgesetz in Paragraph 9b lediglich eine Erklärung der beteiligten Firmen vorgesehen ist: Kritische Komponenten dürften „nur von solchen Herstellern eingesetzt werden, die eine Erklärung über ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Betreiber der Kritischen Infrastruktur abgeben haben (Garantieerklärung)“, heißt es darin.

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„Eine Garantieerklärung in der Huawei versichert, nicht zu spionieren, ist nichts wert“, sagte Bernstiel. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung müsse daher „durch die Bundesregierung unter Berücksichtigung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse erfolgen und zwar bevor kritische Komponenten verbaut werden.“ Auch der CDU-Innenexperte Philipp Amthor warnte, dass die Coronakrise „uns doch überdeutlich“ gezeigt habe, „wie abhängig Deutschland schon heute von China ist“. Gerade deshalb müsse man „mit einer wirksamen Regelung dafür vorsorgen, dass wir diese Abhängigkeit nicht noch um den Bereich unserer kritischen Telekommunikationsinfrastruktur erweitern“, sagte Amthor der „Bild-Zeitung“. Hintergrund der Verärgerung ist die Beschlusslage der Unionsfraktion. In dem damals mit Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Papier wird klar gefordert, dass mit dem neuen Gesetz „eine Einflussnahme durch einen fremden Staat auf unsere 5G-Infrastruktur ausgeschlossen ist“. Wörtlich heißt es: „Der Einsatz von Komponenten eines Ausrüsters kann untersagt werden, wenn festgestellt wurde, dass überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen.“ Diese Zielsetzung sehen die Kritiker im Entwurf nicht erfüllt. Das Bundesinnenministerium kann laut Gesetzentwurf den Einsatz von bestimmten Produkten untersagen, wenn es Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Herstellers gibt. Das geht allerdings nur nachträglich, wenn etwa gegen Garantiepflichten verstoßen wird, Schwachstellen vertuscht und nicht gemeldet oder Sicherheitsüberprüfungen durch deutsche Behörden nicht unterstützt oder gar behindert werden.

Foto: Huawei, über dts Nachrichtenagentur

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