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1 Kommentar
Das liest sich, als ob Missbrauch bislang geduldet war. Ich durfte den Übergang von Alg Ii zu Hartz4 persönlich erleben. Fragen wurden nicht beantwortet, weil Durchführungsbestimmungen nicht vorlagen, sondern erst durch die Sozialgerichtsbarkeit zu klären waren. Zudem wurden seinerzeit ja die Jobcenter mit dem Personal der kommunalen Sozialämter besetzt bzw. ergänzt. Und da haben offensichtlich nicht alle Kommunen ihr Spitzenpersonal versendet. Wer über Mißstände meckert, sollte sich nicht immer nur an den Bedürftigen abarbeiten. Ich habe sowohl in der Arbeitsvermittlung als auch im Jobcenter nicht nur Desinteresse, sondern auch einiges an Überforderung erlebt. Deshalb meine Empfehlung: Dauerkarte beim Sozialgericht, die ist kostenlos und es geht auch ohne Anwalt, die Gerichte sind mithilfepflichtig.