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SPD-Fraktion kritisiert Entwurf zur Bürgergeldreform

via dts Nachrichtenagentur

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Annika Klose, hat den Gesetzentwurf des SPD-geführten Arbeitsministeriums für die neue Grundsicherung deutlich kritisiert.

„Sehr weh tut uns die geplante komplette Einstellung von Leistungen und Miete, wenn sich Menschen nicht mehr melden“, sagte Klose dem „Handelsblatt“. „Denn 50 bis 80 Prozent der Leistungsempfänger haben psychische Probleme und es darf keinesfalls passieren, dass solche Menschen in der Obdachlosigkeit landen.“

Man müsse „aufpassen, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, nur um die sehr kleine Zahl von Betrügern aufzudecken“, so Klose. Gerade die Drohung, die Miete zu streichen, „löst bei Bedürftigen wahnsinnige Ängste aus – auch wenn sie gar nicht gemeint sind“.

Zudem seien „funktionierende Härtefallregeln essenziell, gerade wenn Kinder im Haushalt sind“. Denn diese seien immer mit betroffen, sagte die SPD-Politikerin. „Wenn einer Mutter die Leistung gestrichen, für die Kinder aber weitergezahlt wird, hungert die Mutter ja nicht, sondern es ist für alle weniger da.“

Einverstanden ist Klose mit der Regel, dass Eltern, vor allem Mütter, künftig nicht mehr erst ab dem dritten, sondern schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes für Jobs oder Sprachkurse zur Verfügung stehen müssen, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. „Das ist im Sinne der Frauen. Denn drei Jahre Erwerbslücke ist generell ein Problem, auch weil in dieser Zeit ja keine Rentenansprüche entstehen.“

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    17. Oktober 2025 um 21.14 — Antworten

    Können sich solche „Diskussionen“ nicht erübrigen, wenn die Anträge auf Ansprüche regelmässig neu, bzw. als Fortführungsanträge gestellt werden müssen? Wenn sich jemand nicht meldet, wird ein Antrag auf Weiterbewilligung zugestellt. Dann ist ja weiter zu sehen, und auch „wahnsinnige Ängste“ können geltend gemacht werden.

    • Markus
      19. Oktober 2025 um 0.18 — Antworten

      Aktuell längst der Fall, die Grundsicherung AKA Bürgergeld AKA Hartz4 wird je nach Fall für ein halbes oder ein Jahr bewilligt und muss dann weiter beantragt werden. Ja, so ein Antrag wird zugesandt. Auch Kontoauszüge sowie die Abrechnungen der Nebenkosten und der Versorger werden verlangt. Ohne dies kommt kein Geld.

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