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Rentenversicherung: Grundrente bis 2021 nicht möglich

Rentenversicherung, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung ist die Einführung der Grundrente für Geringverdiener zum 1. Januar 2021 nicht zu schaffen. „Mehrere tausend neue Stellen sind erforderlich, deren Besetzung den Kauf oder das Anmieten von neuen Büroräumen – überwiegend in Ballungsgebieten – zur Folge haben kann. Zusätzlich muss die technische Infrastruktur geschaffen werden“, heißt es in einem Brief der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über den die FAZ in ihrer Freitagausgabe berichtet.

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„Das ist nicht in wenigen Monaten umsetzbar.“ In dem schriftlichen Hilferuf, der auch an die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD gegangen ist, heißt es weiter: „Wir bitten daher dringend um eine verwaltungspraktikable Ausgestaltung der geplanten Grundrente.“ Das Bundeskabinett hat den Rentenaufschlag für Bezieher von kleinen Renten am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg gebracht. Heil hat eine Umsetzung bis Anfang kommenden Jahres als „Riesen-Kraftakt“ bezeichnet, aber für möglich erachtet. Intern rechnet die Rentenversicherung, angelehnt an die Erfahrungen mit der Riesterrente und der Mütterrente, mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Jahren. Die technischen Voraussetzungen für den notwendigen vollautomatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und der Rentenversicherung sind noch nicht vorhanden. Im Brief der Personalvertretung heißt es, der Gesetzentwurf zur Grundrente, „dessen Intention wir teilen“, erfülle die Mitarbeiter mit großer Sorge. Der zusätzliche Arbeitsaufwand lasse sich nicht mit bisherigen Gesetzesänderungen wie der Mütter- oder der Flexirente vergleichen. Es müssten knapp 26 Millionen Renten betrachtet werden. Die Vorschriften zur Anrechnung von in- und ausländischen Einkommen seien arbeitsintensiv. Der Beratungsbedarf im komplizierten Renten- und Steuerrecht steige erheblich. „Selbst wenn die Finanzverwaltung ihre Daten für eine Einkommensprüfung elektronisch zur Verfügung stellt, was angesichts der Komplexität der Materie und des Mangels an IT-Experten in wenigen Monaten nicht umsetzbar ist, muss die Einkommenssituation zahlreicher Antragsteller, die nicht einkommensteuerpflichtig oder EU-Rentner sind, durch eigene Ermittlungen von der Rentenversicherung geprüft werden.“ Die Mitarbeiter der Rentenversicherung arbeiteten schon heute personell am Limit, warnt die Personalvertretung.

Foto: Rentenversicherung, über dts Nachrichtenagentur

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