Rechnungshof kritisiert geringere Vorsorge bei Pflegeversicherung

Bundesrechnungshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesrechnungshof hat das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die jährlichen Zahlungen an die Vorsorgefonds zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zwischen 2024 und 2027 um jeweils eine Milliarde Euro abzusenken, scharf kritisiert. „Es ist gerade die Aufgabe des Pflegevorsorgefonds, die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren“, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichtet.

Die Argumentation Lauterbachs, dass die Reduzierung der Finanzstabilität der Pflegeversicherung diene, erschließe sich dem Bundesrechnungshof nicht. Der Vorsorgefonds war 2015 in der Zeit der großen Koalition eingerichtet worden. Jährlich werden bisher 0,1 Prozentpunkte der Beitragseinnahmen – das sind aktuell etwa 1,7 Milliarden Euro – angelegt, um ab 2035 den Beitrag zu stabilisieren. In dieser Zeit werden voraussichtlich viele der Babyboomer pflegebedürftig.

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Derzeit liegen in dem Fonds, der von der Bundesbank verwaltet wird, rund 10 Milliarden Euro. Weil Finanzminister Christian Lindner (FDP) den erst 2022 eingeführten Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro gestrichen hat, entschied Lauterbach, im Gegenzug diesen Betrag bei den Einzahlungen in den Vorsorgefonds zu kürzen. „Das bedeutet, dass hier die kurzfristige Haushaltskonsolidierung des Bundes im Ergebnis zu einer langfristigen Verschlechterung der Finanzstabilität der Sozialen Pflegeversicherung führt“, warnt der Rechnungshof in seinem Bericht. „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes verschiebt die Absenkung der Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds die Finanzierungsprobleme der Sozialen Pflegeversicherung lediglich in die Zukunft, statt sie systematisch zu lösen“, mahnt der Rechnungshof.

Es sei „zweifelhaft“, ob der Etatentwurf für den Einzelplan des Gesundheitsministeriums in dieser Form Bestand haben könne.

Foto: Bundesrechnungshof (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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