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Paritätischer kritisiert Kostenkalkulation bei Schulessen-Ersatz

Kunde in einer Mensa, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Paritätische Gesamtverband hat der Bundesregierung vorgeworfen, den Finanzbedarf für die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen Familien falsch einzuschätzen. Die veranschlagten Zuschüsse für den Ersatz des kostenfreien Schul-Mittagessens seien zu niedrig angesetzt, kritisiert der Verband in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagsausgaben berichten. „Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind lebensfern und praktisch nicht umsetzbar“, heißt es darin.

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„Kinder und Jugendliche, die bisher vom kostenlosen Mittagessen profitiert haben, werden auf einen Anspruch verwiesen, der in der Praxis in mehrfacher Hinsicht nicht einlösbar ist.“ Verbands-Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte dem RND: „Statt Placebos zu verabschieden, die in der Praxis kaum jemanden helfen, braucht es jetzt sofort eine Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro pro Kopf und Monat. Wenn wir sicherstellen wollen, dass arme Kinder trotz Corona halbwegs vernünftig ernährt werden, dann müssen wir den Eltern Geld an die Hand geben.“ Laut Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, über den die RND-Zeitungen berichten, sollen Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bisher staatliche Unterstützung für ein Schulmittagessen erhalten, vom 1. März bis zum 30. Juni Zuschüsse für geliefertes Essen erhalten. Voraussetzung dafür ist laut Gesetzentwurf, dass die Kosten „den zuvor für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung anerkannten Preis je Essen nicht übersteigen“. Take-Away-Dienste sind dabei nicht zulässig. Die Belieferung müsse von einem Caterer erfolgen, der von der zuständigen kommunalen Einrichtung anerkannt sei. Berechnet werden jeweils die Tage Montag bis Freitag. Die Kosten für das Schulessen seien voraussichtlich deutlich geringer als die für geliefertes Essen, da es für größere Gruppen angeboten werde, kritisiert der Paritätische Gesamtverband. Zudem verursache die Lieferung von Essen zusätzliche Kosten. Die Regelung der Regierung „lassen erwarten, dass sich in der Praxis kaum geeignete Anbieter finden werden“, heißt es in der Stellungnahme. Anspruch auf das kostenfreie Schulmittagessen haben Kinder aus Familien, die Grundsicherung erhalten. Der Sozialverband kritisiert, es zeige sich in der Coronakrise, dass die Regelleistungen der Grundsicherung nicht ausreichten, um den notwendigen Ernährungsbedarf von Kindern und Jugendlichen zu decken. „Dass Angebote der Armenspeisung für viele zu einer unverzichtbaren ergänzenden Hilfe geworden sind, ist erschreckend.“ Der Paritätische kritisiert außerdem die Deckelung der staatlichen Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen in der Coronakrise. „Die Höchstgrenze der Unterstützung ist mit 75 Prozent zu niedrig angesetzt“, heißt es in der Stellungnahme. Es werde nicht berücksichtigt, dass es in den Einrichtungen zum Teil sogar Mehrkosten gebe, etwa für IT-Ausstattung, Schutzausrüstung oder die Umstellung der Angebote. „Die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs durch Rücklagen besteht bei gemeinnützigen Einrichtungen kaum“, schreibt der Verband. Dieses dürften aus rechtlichen Gründen nicht einfach für den Ausgleich von Defiziten eingesetzt werden. Auch die finanzielle Absicherung von Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen werde außer Acht gelassen. Sie müssten „ebenfalls unter den Schutzschirm“ des Staates gestellt werden.

Foto: Kunde in einer Mensa, über dts Nachrichtenagentur

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