NRW will Nachtruhe für Fußball-EM lockern – Städtetag zufrieden

Public Viewing (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Städtetag NRW begrüßt einen Plan der Landesregierung, für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft die gesetzliche Regelung zur Nachtruhe zu lockern. „Public Viewings und Fanfeste auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden durch die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes erst möglich“, sagte der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, der „Rheinischen Post“ mit Blick auf die Turnierstädte.

„Die geplante Regelung ist eine gute Abwägung: Die Nachtruhe wird nach hinten verschoben, was längeres Feiern möglich macht.“ Der Lärmschutz für Anwohner gelte dann ab Mitternacht oder 1 Uhr – „das verhindert nächtliche Dauerpartys in den Gastgeberstädten“.

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Der Städte- und Gemeindebund NRW wiederum kündigte an, man werde darauf achten, die Nachtruhe und das öffentliche Interesse an den Spielen zu einem guten Ausgleich zu bringen. „Für die Kommunen ist das bewährte Praxis, mit Großveranstaltungen haben sie regelmäßig zu tun“, sagte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebunds der „Rheinischen Post“.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW wiederum mahnte an, die Belange von Gastronomen nicht zu vergessen. „Wir wollen ja alle, dass die Europameisterschaft nicht nur sportlich ein Erfolg wird, sondern dass wir als gute Gastgeber wahrgenommen werden. Deshalb ist es sicherlich sinnvoll, große Public-Viewing-Angebote zu ermöglichen und rechtlich abzusichern“, sagte ein Sprecher der Zeitung.

„Genauso wichtig ist es aber, dass neben den Großveranstaltungen auch das kleine Public-Viewing in der Kneipe oder im Biergarten ermöglicht wird. Wenn sich die Gemeinden also Gedanken machen, wie sie die EM im großen Stil supporten können, müssen sie auch die Gastronomie in den Blick nehmen.“

Die Landesregierung will das Landesimmissionsschutzgesetz befristet ändern, um späte Public-Viewing-Veranstaltungen möglich zu machen. Bei Großveranstaltungen von Städten und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Turnier soll es in neun Nächten bis 1 Uhr nachts laut sein dürfen, in bis zu weiteren 13 Nächten bis Mitternacht. Die Regelung soll Ende Juli auslaufen.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Public Viewing (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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