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Neue Runde im Cum-Ex-Fall um Hamburger Bankier Olearius

via dts Nachrichtenagentur

Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, müsse erneut geprüft werden, teilte der BGH am Mittwoch mit.

Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben, was der Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro verschafft habe. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen den Angeklagten wegen dessen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Die neue Strafkammer muss nun prüfen, ob die Einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (Urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25).

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