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Mecklenburg-Vorpommern will Maskenpflicht im Handel abschaffen

Schlange stehen vor Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

Schwerin (dts Nachrichtenagentur) – Mecklenburg-Vorpommern will die Maskenpflicht im Handel abschaffen. „Wenn das Infektionsgeschehen so gering bleibt, sehe ich keinen Grund, länger an der Maskenpflicht im Handel festzuhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) der „Welt am Sonntag“. Glawe geht davon aus, dass das Kabinett in Schwerin in seiner Sitzung am 4. August das Ende der Maskenpflicht im Einzelhandel beschließen wird.

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„Ich kann die Ungeduld des Handels sehr gut nachvollziehen, die Maskenpflicht abzuschaffen.“ Die Abstandsregel werde aber grundsätzlich bleiben. Glawe kündigte auch Gespräche mit seinen Kollegen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an. Man versuche, für alle norddeutschen Bundesländer eine einheitliche Regelung hinzubekommen. „Noch lieber wäre mir ein bundesweites Ende der Maskenpflicht im Handel“, so der CDU-Politiker. Unterdessen sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD): „Wir schauen uns gerade an, ob wir beim Einkaufen auf die Maskenpflicht verzichten können.“ In Niedersachsen plädiert Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) dafür, die Pflicht in eine Empfehlung umzuwandeln. „Die Maskenpflicht signalisiert eine Gefahr, die es angesichts der regelmäßigen Abstände in großen Teilen des Einzelhandels nicht gibt“, sagte Althusmann. Auch Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) kann sich mittelfristig eine Änderung vorstellen. „Wir müssen darüber diskutieren, ob die Maskenpflicht im Handel dort zurückgenommen werden kann, wo es möglich ist, Abstand zu halten“, sagte die SPD-Politikerin. In Schleswig-Holstein will die Landesregierung „die aktuelle Lage Anfang August bewerten und auf das Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen umsetzen“, teilte das Gesundheitsministerium mit. Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) will das Thema nach eigenen Angaben im Senat diskutieren.

Foto: Schlange stehen vor Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. R.Tanghatar
    5. Juli 2020 um 21.09 — Antworten

    Maskenfplicht abschaffen,lieber heute als morgen, aus gesundheitlichen Gründen!!!
    Begründung: das „unfreiwillige“ Tragen von einer Maske (Maskenzwang) in den Geschäften/Behörden/ÖPVB kann bei vielen Menschen Stress und ein Gefühl von Unbehagen auslösen. Die Maske ist dann ein Stressfaktor (Stressor). Sie nervt und macht wütend.Man fühlt sich bevormundet und gezwungen gegen den eigenen Willen etwas zu tun, mit dem man selbst keine Sinnhaftigkeit/Notwendigkeit verbinden kann.Die persönliche Freiheit wird täglich stark beeintächtigt. Das Sprechen und die Mimik stark eingeschränkt.Man ist kaum in der Lage sich zu entspannen und lachen.Man ist öfter angespannt und fühlt sich angegriefen.Es werden öfter Stresshormone frei gesetzt. Die Lebensqualität und die Gesundheit leidet und wird beeinträchtigt und zwar täglich. Der Schaden einer Maskenpflicht hinsichtlich der (psychosomatischen) Gesundheit der Menschen ist daher viel höher als ihr Nutzen.Rasoul Tanghatar (M.A.-Sozialpsychologe)

  2. Barbarella
    6. Juli 2020 um 0.31 — Antworten

    Viele Dank für die Einschätzung durch einen Sozialpsychologen; diesen Verdacht hatte ich auch schon! Für Menschen mit Angststörungen, Panikattacken ist die Maskenpflicht nicht nur stressig, sondern bedrohlich. Noch schlimmer ist es, wenn dadurch ein Trauma im Zusammenhang mit der Verletzung der körperlichen Selbstbestimmung getriggert wird, denn um nichts Anderes handelt es sich bei dem Maskenzwang, wenn auch staatlich legitimiert und medizinisch-virologisch begründet. Für solche Menschen ist die Maskenpflicht ein Alptraum, der zum Ausschluss oder Rückzug aus dem öffentlichen Leben führt. (Die Ausnahmeregelungen sind leider oft unklar formuliert oder werden nicht akzeptiert).
    Für alle Anderen ist die Maske im besten Falle lästig, führt aber dazu, dass Einzelhandel und Gastronomie weiterhin nur spärliche Gewinne erzielen und somit nicht nur das Konsumklima leidet, sondern auch Arbeitsplätze gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund ist die Maskenpflicht fortwährend auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Außerdem erfüllt die von Söder und Spahn genannte Deadline „bis zum Impfstoff“ nicht die verfassungsrechtlich notwendige Bedingung der zeitlichen Befristung. Im schlimmsten Fall wird sogar niemals ein Impfstoff zur Marktreife gelangen, wie von einigen Virologen (Streeck, Schmidt-Chanasit) durchaus für möglich gehalten wird. Folgt daraus Maskenpflicht für immer?
    Aus diesen Gründen wird es höchste Zeit, über die Abschaffung bzw. enge Befristung der Maskenpflicht zu diskutieren.

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