Lob und Kritik für Brinkhaus-Vorstoß in der Unionsfraktion
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Unionsfraktion gab es Unterstützung für die Aufforderung des Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus und des CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt, bis zu diesem Freitag, 18 Uhr, zu erklären, aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten keine finanziellen Vorteile gezogen zu haben. „Es ist konsequent und angebracht, dass die Fraktionsführung Transparenz einfordert. Ich fühle mich dadurch nicht in meinem freien Mandat eingeschränkt“, sagte der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe).
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Fraktionskollege Michael Brand (CDU) aus Hessen findet den Druck durch Brinkhaus und Parteichef Armin Laschet „völlig richtig“. Er führe dazu, dass „diese Eiterbeulen jetzt aufgeschnitten werden“, das sei hässlich, aber diese Grundreinigung werde gut tun, sagte Brand der FAZ. Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, warnte davor, die Masken-Affäre mit anderen Themen zu vermischen. „Wir müssen knallhart aufklären, wer mit den Maskenkäufen Geld verdient hat.“
Mit den Themen Lobbyregister oder Spenden habe das aber allenfalls am Rande zu tun. „Wir müssen sehen, dass wir präzise und zielgenau die Konsequenzen aus den Maskenfällen ziehen, aber jetzt nicht jedwede Themen miteinander vermischen“, sagte Middelberg der FAZ. Befürchtungen gibt es in der Unionsfraktion mit Blick auf die Überlegung des Fraktionsvorsitzenden Brinkhaus, in einem Verhaltenskodex Abgeordnete mit herausgehobenen Funktionen künftig den gleichen Beschränkungen zu unterwerfen, wie sie für Regierungsmitglieder gelten, denen bei beruflichen Nebentätigkeiten enge Grenzen gezogen sind. „Bei den Überlegungen zum Verhaltenskodex müssen wir sachgerecht und präzise bleiben. Pauschalverbote helfen nicht“, sagte Middelberg der FAZ. Da stellten sich auch rechtliche Fragen, wenn die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit des Mandats eingeschränkt werden solle.
„Wir brauchen im Parlament nicht nur Beamte, sondern ebenso Selbständige oder Mittelständler, die durchaus auch ihre berufliche Expertise einbringen sollen.“ Jan-Marco Lukzak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte der FAZ: „Nebentätigkeiten dürfen nicht die Ausübung des Mandats durch Interessenkollisionen beeinträchtigen und schon gar nicht darf ein Mandat wie im Fall Löbel instrumentalisiert werden. Hier sind strenge Regeln und hohe Transparenz notwendig.“ Doch auch er hält ein komplettes Verbot von Nebentätigkeiten „mit dem freien Mandat nicht vereinbar“, das führe Abgeordnete „geradewegs in die Abhängigkeit von der jeweiligen Partei“.
Für die „Unabhängigkeit im Denken und Handeln“ sei der Erhalt eines beruflichen Standbeins zentral, so Lukzak, der schon vor Übernahme seines Mandats als Rechtsanwalt tätig war. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei hält es zwar für richtig, dass für Abgeordnete mit Führungsverantwortung besondere Maßstäbe gelten. „Das heißt aber nicht, dass Abgeordnete gezwungen werden, alle Brücken zu ihrer vorherigen Tätigkeit etwa als Rechtsanwalt abzubrechen. Wir suchen Leistungsträger für den Bundestag, der die ganze Gesellschaft abbilden soll.“
Das sei etwas anderes, als das Mandat zu benutzen, um damit Geld zu verdienen.
Foto: Ralph Brinkhaus, über dts Nachrichtenagentur
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