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Linnemann will Strafmündigkeit bei Jugendlichen verschärfen

Carsten Linnemann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will eine Verschärfung des Strafrechts für Kinder und Jugendliche. In einem Gastbeitrag für das Nachrichtenportal T-Online fordert Linnemann „eine offene Debatte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit“. Zudem müsse man „eine mögliche Verschärfung des Jugendstrafrechts prüfen“, so der CDU-Politiker.

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„Seit einigen Jahren müssen wir in Deutschland feststellen, dass die Gewaltbereitschaft auch bei Minderjährigen zunimmt“, schreibt Linnemann. Er findet: „Jugendliche Straftäter müssen Konsequenzen spüren.“ Konkret bedeute das etwa, dass es in schweren Fällen leichter werde, Kinder und Jugendliche aus ihrem gewohnten Umfeld herauszunehmen.

„In schweren Fällen muss die Möglichkeit der geschlossenen Heimunterbringung flächendeckend zur Verfügung gestellt werden“, so Linnemann. Hier könnten und sollten die jugendlichen Straftäter ein Sozialverhalten lernen, das sie in ihrem familiären Umfeld nicht vermittelt bekämen. „Maßnahmen dieser Art sind weniger Strafen als Chancen auf Zukunft.“ Auch Eltern will der CDU-Politiker künftig mehr in die Pflicht nehmen. Hier könne es zielführend sein, den zuständigen Behörden ein breites Instrumentarium an Maßnahmen an die Hand zu geben.

Zudem sieht der CDU-Politiker eine Gefahr in der Nutzung sozialer Medien. „Es braucht dringend eine Debatte über den Medienkonsum und die Nutzung sozialer Medien, wie Tiktok“, so Linnemann. Die Zeit, die Kinder und Jugendlichen dort verbringen, sei besorgniserregend. Vor allem, wenn man wisse, was sich viele junge Menschen inzwischen anschauen. „Da werden Tiere gequält, Menschen geköpft, und das alles wie am Fließband. Glaubt tatsächlich irgendjemand, dass so etwas spurlos an unseren Kindern vorbeigeht?“ Um dem entgegenzuwirken, schlägt der CDU-Generalsekretär ein flächendeckendes Handyverbot an allen Grundschulen in ganz Deutschland vor.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Carsten Linnemann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    20. Mai 2024 um 8.50 — Antworten

    Es stünde Herrn Linnemann gut zu Gesicht, zunächst einmal die Verstöße gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger aus der „Corona“-Zeit in den eigenen Reihen aufzuarbeiten. Danach darf er sich gern um die Verbrechen anderer kümmern…

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