Nachrichten

Laschet bestätigt Einigung auf „Kontaktverbot“

Vier junge Leute auf einer Treppe, über dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Bund und Länder haben sich zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie auf ein „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung sei bei einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erzielt worden, teilte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntagnachmittag mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen generell verboten werden.

Anzeige

Ausnahmen sollen für Familien gelten sowie für Personen, die in einem Haushalt leben. Auch zwingend geschäftliche, berufliche oder dienstliche Gründe sowie den ÖPNV führte der CDU-Politiker als Ausnahmegründe aus. Ordnungsämter und Polizei sollen die Verbote kontrollieren. Man werde Verstöße „hart verfolgen“, kündigte Laschet an. „Kontaktverbote sind im Vergleich zu einer Ausgangssperre für die Unterbrechung von Infektionsketten verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen“, so der Ministerpräsident. Zentral sei der Gedanke, „soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen“. Bereits am Freitag hatten Bayern und das Saarland Ausgangsbeschränkungen in Kraft gesetzt. Auch in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz waren am Wochenende weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf den Weg gebracht worden. Am weitesten ging bisher Bayern, wo man nur noch alleine oder mit der Familie auf die Straße darf. Am Sonntag zog auch Sachsen nach – die Landesregierung beschloss eine Ausgangssperre. Demnach wird es der sächsischen Bevölkerung in der aktuellen Coronavirus-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne „triftigen Grund“ zu verlassen. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhalte, so die sächsische Regierung. Dies könne durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen, hieß es. Ausnahmen soll es geben – Wege zum Einkaufen sind zum Beispiel weiterhin erlaubt. Die Verfügung der sächsischen Regierung tritt am Montag um Mitternacht in Kraft und gilt zunächst bis zum 5. April.

Foto: Vier junge Leute auf einer Treppe, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Ökonom will Konjunkturprogramm für die Zeit nach der Corona-Krise

Nächster Artikel

Brandenburgs Wirtschaftsminister ruft Arbeitgeber zu Toleranz auf

2 Kommentare

  1. Ja
    22. März 2020 um 20.10 — Antworten

    Wie fährt man dann mit Firmenbus zur fünft zu Baustelle zu arbeiten?

  2. Christian
    23. März 2020 um 12.31 — Antworten

    Ne Frage da ich jetzt mein eigenes Haus baue mit freunde wie ist da die Regelung muss ich erst mal baustop machen

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.