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Kurzarbeit: DGB-Chef will Sonderregelung für Geringverdiener

Reiner Hoffmann, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert bei Kurzarbeit angesichts der Corona-Krise Sonderregelungen für Geringverdiener. „Wenn nur 60 oder 67 Prozent des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ersetzt werden, bedeutet das für viele Beschäftigte erhebliche Einkommensverluste. Da müssen Auffanglösungen her“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagsausgaben).

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Die Arbeitgeber bekämen „100 Prozent der Sozialabgaben bei Kurzarbeit erlassen. Mit einem Teil davon könnte man das Kurzarbeitergeld auf 80 bis 90 Prozent aufstocken“, so der DGB-Chef weiter. Hierfür seien tarifvertragliche Regelungen erforderlich. Die Corona-Krise sei so schwer wie keine andere seit Bestehen der Bundesrepublik. „Oberstes Ziel muss es sein, die Ausbreitung der Pandemie bei uns in Deutschland über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken“, sagte Hoffmann. Es gehe darum, „in dieser schwierigen Situation das Gesundheitssystem und die Versorgung des Landes aufrechtzuerhalten“. Man brauche „jetzt einen kühlen Kopf und klaren Verstand“, so der DGB-Chef weiter. Wo möglich, sollten Beschäftigte zu Hause bleiben und nicht oder im Homeoffice arbeiten. Dies geschehe auch. „Aber es ist wichtig, Regelungen mit dem Ziel zu finden, dass bei längerem Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder geringerer Arbeitszeit die Lohnfortzahlung garantiert wird“, sagte Hoffmann den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Foto: Reiner Hoffmann, über dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. Krohne Ralf
    20. März 2020 um 8.56 — Antworten

    Ja über Kleinselbstständige und ähnliches wird geredet. Aber nirgends wird über die Leute gesprochen, die im Service arbeiten oder von den ladenschliessungen betroffen sind und nur noch 60 Prozent vom grundlohn bekommen, weil sie auf 0 Stunden gesetzt wurden. ALG beantragen hilft schon übernächste Woche nicht, wenn die nächste Miet und Stromzahlung fällig wird, weil die Ämter nicht hinterher kommen oder die lohnbescheinigungen fehlen. Polster wie die Künstler oder Unternehmen haben die gar keine und es scheint in der Regierung niemanden zu interessieren.

  2. W. Lorenzen-Pranger
    20. März 2020 um 11.55 — Antworten

    „Polster wie die Künstler…“

    97 %, in Worten siebenundneunzig Prozent, der Künstler haben kein „Polster“ und ein Einkommen, daß dem eines so manchem Geringeverdieners in der Wirtschaft entspricht. Sie müssen dabei aber unter Umständen so etwas wie Arbeitsmaterial, Ateliers, Probenräume oder ähnliches bezahlen. Etwas, das bei Arbeitnehmern nicht anfällt.
    Sie erleben jetzt das, was anderen Leuten mit geringem Einkommen letztlich auch passiert: Hartz IV. Finanzminister Scholz hatte ja bereits darauf verwiesen, als er sagte „wir haben ein funtionierendes Sozialsystem“.

  3. Peter Burggraf
    21. März 2020 um 14.39 — Antworten

    Hallo guten Tag,
    habe diese Woche von meinem Arbeitgeber ein Schreiben bekommen worin er uns gering Verdiener darauf hinweisst, das wir jetzt im Coronafall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. In diesem Schreiben steht das wir unbezahlten Urlaub nehmen müssen und dieses unterschrieben bis 23.03. an sie zurück zusenden. Was kann ich jetzt tun und wo bekommt man Hilfe und Auskunft.
    Bin kurz vor dem Umzug und benötige jeden Euro da ich 90% gehbehindert bin.

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