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Kritik an Faeser nach vorläufiger Aufhebung des Compact-Verbots

Compact-Stand auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Nachdem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben hat, gibt es Kritik am Verhalten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

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„Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen“, sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) dem „Tagesspiegel“. „Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das.“

Kubicki hatte sich bereits kurz nach der Verbotsverfügung gegen den Verein, der „Compact“ herausgibt, kritisch zu der Maßnahme geäußert. Sollte das Verbot aufgehoben werden, sei ein Rücktritt Faesers „unvermeidlich“, kommentierte er damals im „Tagesspiegel“.

AfD-Chefin Alice Weidel fordert unterdessen den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst“, sagte Weidel am Mittwoch.

„Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig. Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als `Verfassungsministerin` nicht tragbar.“

Die Linke sieht in der Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots gegen das Magazin hingegen einen Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats. „Der Senat hat zu erkennen gegeben, dass die Verbotsverfügung schließlich durchaus Bestand haben könnte“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag, Martina Renner, der „Welt“ (Donnerstagausgaben).

„Angesichts der durch das Verbot betroffenen Grundrechte muss dies aber im Hauptsacheverfahren geprüft und entschieden werden. Das halte ich für eine gute Nachricht und Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat.“ Überrascht sei sie von der Entscheidung des Gerichts nicht, da die Chancen im Hauptsacheverfahren offen seien. „Das allein reicht bereits für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und damit für die vorläufige Fortsetzung der Medienarbeit.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Compact-Stand auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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5 Kommentare

  1. Wolfgang Franz
    14. August 2024 um 18.19 — Antworten

    Sollte unser Rechtssystem doch noch funktionieren?????

    • Manfred Murdfield
      14. August 2024 um 19.29 — Antworten

      Deutsche Gerichte waren doch wohl noch nie Freunde von Karl Marx oder August Bebel usw.. Und was sagte Bundeskanzler Adenauer, als er bei der damaligen Besetzung der Bundesministerien zu wenige fand, die glaubwürdig entnazifiziert waren: man soll altes Wasser nicht wegkippen, bevor man neues hat. Es scheint: die Suche geht wohl immer noch weiter, möglicherweise.

    • W. Lorenzen-Pranger
      14. August 2024 um 22.27 — Antworten

      Freuen sie sich nicht zu früh. Schon seit sehr langer Zeit werden inhaltliche Auseinandersetzungen mit Verboten statt mit Argumenten beendet – das fing schon unter Adenauer an und änderte sich bis heute nicht, egal wer regierte.

    • Markus
      15. August 2024 um 13.22 — Antworten

      Nein, wenn dieser rechtsextreme Dreck wieder erlaubt wird hat es versagt. Kein Fussbreit diesem rechten Pack!

      • W. Lorenzen-Pranger
        16. August 2024 um 3.56 — Antworten

        Dummheit kann man nun mal nicht verbieten, man kann nur immer wieder Fakten dagegen setzen. Lügen kann man immerhin überführen. Verbote bringen da nichts, die machen aus Spinnern höchstens Helden, die sich „trotzdem trauen, was zu sagen“.

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