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Klimaneutralität im Grundgesetz: Sorge vor Klagen

Demonstranten protestieren für Klimaschutz am 13.03.2025, via dts Nachrichtenagentur

Wirtschafts- und Rechtsexperten haben den Beschluss von Union, SPD und Grünen scharf kritisiert, das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 ins Grundgesetz aufzunehmen.

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„Falls das ins Grundgesetz kommt, ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht Investitionen verhindert, Wachstum verlangsamt oder ganz ablehnt“, sagte der Wirtschaftswissenschaftler Jan Schnellenbach von der Universität Cottbus der „Bild“. „Umweltgruppen könnten dann gegen so gut wie alle Investitionen klagen. Jede Autobahn-Sanierung stünde auf der Kippe.“

Auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sieht den Plan kritisch. „Das Grundgesetz regelt die Grundregeln des Staates“, sagte er der „Bild“. „Politische Detailziele in das Grundgesetz zu schreiben, ist dysfunktional. Es verpflichtet die staatlichen Organe, Ziele unbedingt und mit allen Mitteln erreichen zu müssen, ohne Abwägungsmöglichkeiten – unter Disruption von Wirtschaft und Gesellschaft. Das hätte desaströse Folgen.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Demonstranten protestieren für Klimaschutz am 13.03.2025, via dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    16. März 2025 um 0.14 — Antworten

    Wie mehrere Fachleute bereits heute erklärten, steht der Umweltschutz bereits im Grundgesetz. Eine weitere oder weitergehende Eintragung wäre also eigentlich gar nicht nötig. Ich finde es immer wieder erschütternd, daß Politiker die bestehenden Gesetze nicht kennen und dann höheren Blödsinn produzieren. Das betrifft, so scheint es, alle Parteien.

    • Manfred Murdfield
      17. März 2025 um 8.38 — Antworten

      Vielleicht gibt es ja doch noch einen Unterschied zwischen Umweltschutz und Klimaschutz?

      • W. Lorenzen-Pranger
        17. März 2025 um 20.27 — Antworten

        Als da wäre?

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