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Justizministerium prüft härtere Verfahrensregeln bei „Cold Cases“

Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium prüft, ob künftig härtere Verfahrensregeln in solchen Mordprozessen gelten sollen, bei denen die Angeklagten erst nach Jahrzehnten vor Gericht stehen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.

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Waren die Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt selbst noch Heranwachsende, profitieren sie bislang auch im fortgeschrittenen Alter von Regelungen, die eigentlich für Jugendliche gedacht sind. Das umfasst beispielsweise den Ausschluss der Öffentlichkeit, den das Jugendgerichtsgesetz vorschreibt. Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kritisierte in der NOZ, dass es absurd sei, wenn nach Jahrzehnten die Aufklärung eines Verbrechens gelinge und man den Täter prozessual wie einen Jugendlichen behandle. Der Ausschluss der Öffentlichkeit sei in solchen Fällen zum Schutz des Täters nicht mehr erforderlich, so die Ministerin.

„Für seit Langem Erwachsene darf es meiner Meinung nach keinen prozessualen Jugendschutz mehr geben.“ Gemeinsam mit Bayern hatte Niedersachsen daher einen entsprechenden Antrag auf der zurückliegenden Justizministerkonferenz eingebracht, der angenommen wurde. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es auf Anfrage der Zeitung: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird das Anliegen der Länder prüfen.“ Eine mögliche Änderung betrifft sogenannte „Cold Cases“, also seit Jahren ungeklärte Tötungsdelikte.

Immer wieder gelingt es der Polizei, auch Jahrzehnte später, Fälle dank neuer Kriminaltechnik oder neuer Hinweise zu lösen. Allein in Niedersachsen gibt es laut Innenministerium 373 solcher „Cold Cases“.

Foto: Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur

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