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Justizministerin begrüßt EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“

Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ begrüßt. „Der Europäische Gerichtshof hat heute den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürgerinnen und Bürger erneut gestärkt“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das sei gut für den Datenschutz und für Verbraucher, die mit jedem Klick im Netz digitale Spuren hinterließen.

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Lambrecht fügte hinzu: „Der Schutz persönlicher Daten ist ein zentrales Grundrecht in der digitalen Welt.“ Und Deutschland habe mit der Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union weltweit Maßstäbe für den Schutz persönlicher Daten gesetzt. Die SPD-Politikerin sagte weiter: „Eine wichtige Konsequenz aus den gescheiterten `Safe Harbor`- und `Privacy Shield`-Abkommen sollte sein, Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger auf europäischen Servern zu speichern. Denn Kontrolle über die eigenen Daten, Aufsicht durch unabhängige Datenschutzbehörden und wirksamer Rechtsschutz vor Gerichten ist essentieller Teil des Grundrechtsschutzes.“ Die EU müsse Vorreiter bleiben für eine digitale Welt, die die Bürgerrechte achte. „Das stärkt auch die Digitalwirtschaft in Europa.“ Der EuGH hatte „Privcacy Shield“ zuvor gekippt. Im Rechtsstreit eines österreichischen Datenschutzaktivisten gegen Facebook erklärten die Luxemburger Richter allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können.

Foto: Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

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