Nachrichten

Justizminister will Zugang zu Online-Handelsregister überdenken

Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Protesten aus der Wirtschaft gegen den neuen Zugang zum Online-Handelsregister hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Mängel eingeräumt. „In dem Register sind zum Teil Informationen und Dokumente enthalten, die dort nicht hingehören und die die Privatsphäre verletzen können“, sagte Buschmann dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).

Anzeige

Er sei in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnotarkammer, um hier zu einer schnellen Lösung zu kommen. Seit dem 1. August ist es über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich, ohne Einschränkungen Auszüge aus dem Handelsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt wird: das DiRUG. Zuvor war zwar eine Online-Abfrage auch möglich, allerdings nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren. Mit dem neuen Zugang sind auch personenbezogene Daten von Firmenlenkern und Angestellten abrufbar, inklusive Unterschriften.

Durch die kostenfreie Nutzung des Online-Handelsregisters seit diesem Sommer seien Probleme aufgetreten, „die in Wahrheit schon viele Jahre alt sind“, erklärte der FDP-Politiker. Nötig sei beides: Digitale Möglichkeiten und Datenschutz. „Das gilt für Daten, die künftig notwendig sind, aber auch für solche, die bereits im Register hinterlegt sind.“

Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Ungarn hält an Atomkraft-Partnerschaft mit Russland fest

Nächster Artikel

Rosneft klagt gegen Bundesrepublik Deutschland

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.