Nachrichten

Jobcenter verhängen mehr Hartz-VI-Sanktionen

Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Jobcenter haben im vergangenen November trotz der vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verfügten Einschränkungen 66.275 neue Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt. Das berichtet „Bild“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach ist die Zahl der im November verhängten Sanktionen sogar um 1.575 Fälle oder 2,4 Prozent gegenüber Oktober gestiegen, dem letzten Monat vor der BVG-Entscheidung.

Anzeige

Dabei hatte das Gericht die Sanktionspraxis der Jobcenter am 5. November für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter hatten geurteilt, dass Strafen gegen Leistungsempfänger nicht zu einer außergewöhnlichen Härte führen und nicht untragbar sein dürften. Außerdem entschied das BVG, dass Hartz-IV-Empfängern maximal 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden dürfen. Bis zu diesem Urteil hatten die Jobcenter mehrere Sanktionen addieren und Betroffenen die Leistungen sogar komplett streichen können. Obwohl das Verfassungsgerichtsurteil Anfang November verkündet wurde, haben sich die Zahlen der danach verhängten Sanktionen im Vergleich zu den Vormonaten nicht wesentlich verändert. Wie „Bild“ berichtet, wurden im November allein wegen Meldeversäumnissen 50.168 neue Sanktionen verhängt. Außerdem gab es 7.795 Strafen, weil Hartz-IV-Empfänger die Aufnahme einer Arbeit verweigert hatten. In 5.837 Fällen hatten sie gegen Eingliederungsvereinbarungen verstoßen. Die Kürzungen fielen aber deutlich niedriger aus: Im Schnitt wurden den Betroffenen die Leistungen im November nur noch um 95 Euro/Monat gekürzt. In den ersten zehn Monaten 2019 betrug die Kürzung noch im Schnitt 111 Euro.

Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Versicherer kündigt Entschädigung für Thomas-Cook-Kunden an

Nächster Artikel

Linke gegen "Neuauflage des EU-Türkei-Deals"

5 Kommentare

  1. Ich
    11. März 2020 um 17.25 — Antworten

    Hartz VI??? WAS IST DAS?

    • W. Lorenzen-Pranger
      3. April 2020 um 0.52 — Antworten

      Etwas, das besonders extrem und uninformierte und bildungsfernere Menschen besonders schnell begegnen kann…

  2. Betamax
    15. März 2020 um 22.05 — Antworten

    Diese Kürzungen um über 30% sind klar rechtswidrig !
    Es wird viel von „rechtsfreien Räumen“ geschrieben und geredet, man denkt da erst an „Hafenstraße und Co.“, aber in den Jobcentern haben wir die seit 2005. Auch bei mir ignoriert das Jobcenter ständig Gerichtsurteile, verlangt von mir aber, daß ich alles einhalte. „Pflichtverletzungen“ werden auch bewußt produziert, so erreichte mich ein Brief zu einem Termin beim Jobcenter erst am Tag als dieser stattfand – 3 Stunden zu spät.

    • Markus
      2. April 2020 um 23.37 — Antworten

      Wird der alte Trick immer noch verwendet? Den Brief erst im System frankieren und damit erfassen lassen, dann weglegen und zu spät (!) erst absenden oder kackenfrech am Vorabend (!) direkt in den Kasten werfen. Keine Chance, den Termin dann wahrzunehmen. Gerne genutzt bei „renitenten“ Kunden, die ihre Rechte kennen und auch durchzusetzen versuchen.

  3. FAIL
    2. April 2020 um 19.00 — Antworten

    Habe das Selbe Problem auch öfters gehabt mit der Post die am selben Tag des Termins erst ankommt.
    Trotz Corona habe ich für diesen Monat April gerade einmal 190€ überwiesen bekommen.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.