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Innenminister wollen Teilnehmer-Obergrenze bei Corona-Demos

Demo von Corona-Skeptikern am 29.08.2020, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf strengere Einschränkungen bei Demonstrationen in der Corona-Pandemie. Das geht aus einem Beschluss hervor, über den der „Spiegel“ berichtet und den die Innenministerkonferenz am Dienstag dem aktuellen Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz geschickt hat, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD).

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„Personenobergrenzen bei Versammlungen als wirksame Infektionsschutzmaßnahme“, ist das Papier laut Magazin überschrieben. Die Innenminister betrachteten „das außerordentlich dynamische Infektionsgeschehen mit großer Sorge“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Dokument. Die Versammlungsfreiheit sei „zweifelsfrei ein herausragendes Gut“, und auch in Pandemiezeiten müssten Demonstrationen „grundsätzlich möglich sein“, befinden die Innenminister. „Gleichzeitig müssen Versammlungen jedoch epidemiologisch vertretbar bleiben“, heißt es in dem Beschluss.

Der Staat habe auch eine „Pflicht zum Schutz von Leib und Leben der Versammlungsteilnehmenden, der polizeilichen Einsatzkräfte und der Allgemeinheit“. Als mahnendes Beispiel nennt die Innenministerkonferenz Großdemos in Berlin und Leipzig. Dort waren im vergangenen Herbst Zehntausende Corona-Skeptiker und Gegner der Regierungsmaßnahmen auf die Straße gegangen, viele hielten sich nicht an Abstandsregeln oder Mundschutzpflicht. Die Innenminister zweifeln laut dem Beschluss vom Dienstag, dass eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten von Abstandsregeln bei Demos immer ausreicht.

Um weitere Corona-Infektionen zu verhindern, könnten je nach aktuellem Inzidenzwert deshalb auch „Beschränkungen der Teilnehmendenzahl“ notwendig werden. Dies könnten entweder die Versammlungsbehörden vor Ort im Einzelfall entscheiden – oder es könne in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt werden. Einzelne Bundesländer haben bereits eine Obergrenze bei Versammlungen in ihren Schutzverordnungen verankert.

Foto: Demo von Corona-Skeptikern am 29.08.2020, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    3. März 2021 um 17.44 — Antworten

    Und noch ein Verstoß gegen grundgesetzlich „garantierte“ Werte. So hebelt man mal eben das Demonstrations- und Versammlungsrecht aus und verweist dann rotzfrech darauf, daß das ja nur einige Wenige sind, die sich beschweren.

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