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HDE: Ladenvermieter sollen auf Hälfte von Mieteinnahmen verzichten

Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Um eine Pleitewelle im Einzelhandel zu verhindern, fordert der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth, eine gesetzliche Regelung, die Vermieter von Ladengeschäften verpflichtet, auf einen Teil ihrer Mieteinnahmen zu verzichten. „Es kann nicht sein, dass der Einzelhändler allein auf dem Schaden durch die verfügten Geschäftsschließungen sitzen bleibt, während der Vermieter nach der Stundung seine volle Miete erhält“, sagte Genth dem Nachrichtenportal T-Online. Die Vermieter müssten „auf einen Teil ihrer Mieteinnahmen verzichten, sonst türmen sich erhebliche Schuldenberge bei den Händlern auf“.

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Vorbild könne eine entsprechende Regelung in Österreich sein: „Fair wäre ein Verzicht von 50 Prozent der Miete. Auch das verstehe ich unter Solidarität“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Besonders im mittelständischen Einzelhandel sei die finanzielle Lage „desaströs“. Viele Betriebe hätten bislang weder Soforthilfen noch Kredite erhalten. „Unsere mittelständischen Händler überleben ohne Umsatz im Schnitt acht Wochen“, sagte Genth. Ab dem 20. April, dem frühestmöglichen Zeitpunkt für Lockerungen der Corona-Maßnahmen, bliebe so nur noch ein Monat, um massenweise Insolvenzen abzuwenden. „Die Frühjahrsmode, die jetzt keiner kauft, will im Sommer niemand mehr haben“, so der HDE-Chef. Viele Händler säßen „auf verderblicher Ware“. Es brauche deshalb eine Exit-Strategie. „Wir könnten die Läden schrittweise wieder öffnen“, sagte Genth. Man könne Zugangsbeschränkungen einführen, Hygienevorschriften durchsetzen und dafür sorgen, dass das Abstandsgebot weiterhin eingehalten werde. Um ausgefallene Umsätze nach der Krise ein Teilen nachzuholen, plädierte der HDE-Hauptgeschäftsführer zusätzlich für eine Lockerung des Ladenöffnungsgesetz. „Es braucht auch gesetzliche Anpassungen. Ich denke dabei etwa an das Arbeitszeitgesetz, aber auch an die Ladenöffnungszeiten“, sagte Genth dem Nachrichtenportal T-Online. „Nach der Krise sollten alle Geschäfte auch sonntags öffnen dürfen. Die Menschen bekämen so mehr Zeit, um ihre Einkäufe nachzuholen. Eine solche Regelung sollte zumindest für die erste Zeit nach Ende der Beschränkungen gelten“, so der HDE-Chef weiter. Denn Shoppen sei für viele Menschen auch eine Freizeitaktivität. „Nach Wochen in Selbstisolation werden die Menschen wieder hinaus wollen, um einzukaufen. Hier darf es keine Denkverbote geben“, so Genth.

Foto: Abstandshinweis vor einem Laden, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Maiky
    3. April 2020 um 12.07 — Antworten

    Wenn der Laden wegen der Pandemie schließen muss, argumentieren die ersten Juristen schon, dass der Mieter gar nicht zahlen muss. Das wird (analog z.B. zu Gehwegsperrungen oder Baumaßnahmen der Nachbarn) aus § 536 BGB hergeleitet, da man das Mietobjekt ja nicht bestimmungsgemäß nutzen kann.

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