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„Hanfverband“ mit Plan zur Cannabis-Legalisierung unzufrieden

Drogendealer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der sogenannte „Hanfverband“ (DHV) kritisiert die am späten Dienstagabend bekannt gewordenen Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis aus dem Gesundheitsministerium. Die von der Bundesregierung skizzierten Grundzüge seien „nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen“, wie es in einer Erklärung am Mittwoch hieß.

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Die geplante THC-Obergrenze von 15 Prozent schließe einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate würden sogar komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren gehe „völlig an der Realität vorbei“. Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel.

Der DHV befürchtet demnach weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. „Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier“, sagte DHV-Geschäftsführer Georg Wurth. Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei nicht realistisch und im internationalen Vergleich „beispiellos restriktiv“. Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert.

Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Einige Details begrüßt der DHV aber auch ausdrücklich. Etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. „Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen“, sagte DHV-Chef Georg Wurth.

Damit werde auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern. Der Deutsche Hanfverband ist formal ein Einzelunternehmen von Wurth, der seit Jahren erhebliche Lobbyarbeit zur Cannabis-Legalisierung betreibt.

Foto: Drogendealer, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    19. Oktober 2022 um 12.53 — Antworten

    „nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen“

    Natürlich nicht, eher das Gegenteil. Wer kauft als Endverbraucher schon zwanzig Gramm Cannabis (Denke dran schaff Vorrat an?) – und dann mit erheblichen Steuerbelastungen, die der Dealer an der Ecke nicht hat. Hat dieser Typ eine Vorstellung davon, was das wohl kostet? Was kann dieser Lauberbach eigentlich – ach, ich vergaß: Panik schüren, vermutlich zugunsten des eigenen Geldbeutels – sonst nichts. GAR NICHTS!

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