Digitalbeleg soll Bonpflicht in Deutschland ablösen

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die seit Januar 2020 in Deutschland geltende Bonpflicht auch für Kleineinkäufe soll entfallen. Stattdessen sollen Händler und andere Betriebe von 2028 an verpflichtet werden, ihren Kunden einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten. Das ergibt sich aus einem neuen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), über den die FAZ berichtet.
Abweichend von früheren Überlegungen sieht dieser nun doch keine Übergangsregelung mit einer sogenannten Bagatellgrenze vor. Zeitweilig hatte das Ministerium erwogen, Rechnungen mit Beträgen von weniger als 30 Euro vorübergehend ganz von der Bonpflicht auszunehmen, bis dann zu einem späteren Zeitpunkt die neue digitale „Bereitstellungspflicht“ greift. Diese können Händler etwa dadurch erfüllen, dass ihre Kasse nach dem Bezahlen auf einem Kundenbildschirm einen „QR-Code“ anzeigt, mit dem sich der Beleg abrufen lässt.
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Derselbe Gesetzentwurf sieht überdies vor, eine strengere Kassenpflicht für Unternehmen und Selbständige einzuführen. Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielt und seine Einnahmen nicht ausschließlich auf dem Überweisungsweg erhält, muss dafür demnach künftig im Grundsatz eine zertifizierte Kasse mit Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung haben.
Klingbeils Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung zur Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses.
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