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Handel will Mietminderung für Gewerbemieter bei Corona-Notlagen

Innenstadt von Emden mit geschlossenen Geschäften, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält eine Mietminderung von 50 Prozent für Gewerbemieter bei coronabedingten Notlagen für angemessen. Der HDE beruft sich dabei auf eine Gesetzesänderung, die diese Woche im Bundestag beschlossen werden soll, berichtet das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe).

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Der Gesetzgeber will demnach klarstellen, dass Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie regelmäßig eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellten. Damit sollen Gewerbemieter bei coronabedingten Einbußen ihre Mietzahlungen leichter verringern können. Laut der Gesetzesbegründung ist in Zukunft davon auszugehen, dass gewerbliche Mieter die Belastungen infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelmäßig nicht alleine tragen müssten, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem „Handelsblatt“. Und weiter.

„Damit ist der Weg frei für eine faire und solidarische Risikoverteilung zwischen den Mietvertragsparteien.“ In der aktuellen Krise sei es daher „im Regelfall angemessen“, wenn beide Seiten die Hälfte des Risikos übernehmen, so dass der Einzelhändler die Miete um 50 Prozent kürzen könne. Genth forderte die Immobilienwirtschaft auf, den Willen des Gesetzgebers nun zu akzeptieren, „so dass unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden und gewerbliche Existenzen dauerhaft gesichert werden können“. Stabile Mietverhältnisse liegen nach Ansicht des HDE auch im Interesse der Vermieter, für die es in Krisenzeiten eher schwierig sein dürfte, neue zahlungskräftige Mieter zu finden.

Genth begrüßte die Gesetzesänderung. „Der zweite Lockdown stellt für den Nicht-Lebensmitteleinzelhandel eine schwere Belastungsprobe dar. Da kommen die Änderungen im Mietrecht gerade noch zum richtigen Zeitpunkt“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer. In der Vergangenheit hätten insbesondere große Immobilieneigentümer eine Anpassung des Mietvertrags immer wieder abgelehnt und sich auf den Grundsatz zurückgezogen, dass Verträge einzuhalten seien.

„Dieses uneinsichtige Verhalten vieler Vermieter hat die Existenz zahlreicher Einzelhändler ernsthaft gefährdet“, sagte Genth. Diesen werde nun eine „klare Grenze“ aufgezeigt.

Foto: Innenstadt von Emden mit geschlossenen Geschäften, über dts Nachrichtenagentur

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