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Habeck bei Heizungsverbot zu „Kompromissen“ bereit

Heizungsrohre, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich bei seinen umstrittenen Gesetzesplänen für ein Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem nächsten Jahr kompromissbereit. Bei Hochlauf, Handwerksleistungen und Produktionskapazitäten sei „jede Form von Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Kompromissen denkbar“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“.

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Ihm gehe es darum, den Einstieg zu schaffen, damit man „nicht immer weiter neue Öl- und Gasheizungen“ verbaue. „Jede Form von Pragmatismus ist denkbar und möglich“, so der Wirtschaftsminister. Er sei sicher, dass die Koalition sich hier „zügig“ einigen könne. Offen ließ er aber, ob er auch bei den Fristen mit sich reden lässt.

SPD, Grüne und FDP hätten im März 2022 beschlossen, dass „ab 1. Januar 2024 bei neuen und sanierten Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien“ erforderlich seien. Das hätten damals Christian Lindner, Olaf Scholz und er selbst unterschrieben – und das sehe das Gesetz jetzt vor, so Habeck weiter.

Foto: Heizungsrohre, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    21. März 2023 um 14.39 — Antworten

    Auf die Härtefallregelung bin ich gespannt für Gebäude aus dem letzten oder vorletzten Jahrhundert, bei denen eine kostenrentable Sanierung kaum möglich und Wärmepumpen auf Grund des Lärmschutzes oder der baulichen Gegebenheit nicht sinnvoll ist. Von den dafür ggf. begrenzten Einkommen wie Armutsrenten oder Bürgergeld ganz abgesehen. Wer weiss, vielleicht ziehen bald grüne Landsknechte exekutierend durch die Lande, um die Grundbücher von Häusern der Altersicherung mit Belastungsvermerken zu versehen.

  2. Manfred Murdfield
    22. März 2023 um 14.05 — Antworten

    Was heisst „Kompromisse“ oder „Pragmatismus“? Baupolizei ist Ländersache. Nach Landesrecht in Niedersachsen ist der Einbau einer Feuerstelle soweit bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei. Da könnte wohl der Schornsteinfeger nein sagen, insofern müsste das Schornsteinfegerrecht geändert werden. Oder die Grundversorgung mit Gas müsste verboten werden. Oder vielleicht das Immissionsschutzrecht geändert. Bleibt die Frage, was ist mit den Gebäuden, bei denen eine Wärmepumpe unverhältnismässig ist. Aber … es ist ja erst ein “ Entwurf“, da erinnern wir uns an eine Umlage im letzten Jahr?

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