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Gutachter hat Bedenken gegen zweiten Nachtragsetat

Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der geplante zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung zur Bewältigung der Coronakrise verstößt in seiner derzeitigen Form offenbar gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt der saarländische Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Gröpl in einem Rechtsgutachten für den Bund der Steuerzahler (BdSt), über welches die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Verbandspräsident Reiner Holznagel forderte Korrekturen.

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„Dies ist jetzt die Stunde des Parlaments“, sagte er der NOZ. Holznagel kritisierte, es könne nicht sein, dass der Nachtragsetat dazu genutzt werde, um die Energie- und Klimapolitik, Digitalisierung und sogar Rüstungsprojekte zu finanzieren. „Denn all das hat nichts mit der aktuellen Notlage, der Coronakrise, zu tun.“ Über die Corona-Notlage hinaus würden verfassungswidrig neue Schulden gemacht, um damit in künftigen Jahren teure Prestigeprojekte finanzieren zu können. „Hierfür will die Regierung nun Milliarden Euro in Nebenhaushalten bunkern.“ Neue Schulden über 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinaus dürften aber nur gemacht werden, um auf Notlagen zu reagieren – nicht aber, um staatliche Daueraufgaben zu finanzieren. Auch Gröpl sieht klare Verstöße gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz. Er schreibt, eine außerordentliche Verschuldung müsse „durch die Notlage veranlasst sein“. Auch müsse die Bundesregierung dies „mit hinreichender Klarheit und Detailliertheit“ darlegen. Einen Verstoß gegen diese Regeln sieht der Wissenschaftler insbesondere in dem Plan der Bundesregierung, dem „Energie- und Klimafonds“ einen schuldenfinanzierten Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro zu gewähren. Gröpl kritisiert außerdem unter anderem, dass das „Sondervermögen Digitale Infrastruktur“ – ebenfalls über neue Schulden finanziert – eine Milliarde Euro erhalten solle. Zudem würde der Bundestag nach den Worten des Gutachters „gegen seine aus der Schuldenbremse folgenden Pflichten zur Konsolidierung des Bundeshaushalts verstoßen, wenn er jetzt in der Krise die in der sogenannten Asyl-Rücklage bereitstehenden Finanzmittel in Höhe von 48,2 Milliarden Euro nicht zum Einsatz brächte, sondern diese stattdessen für künftige Haushaltsjahre vorhält“. Holznagel forderte, die Rücklage aufzulösen: „Zunächst müssen Finanzreserven aufgebraucht werden, erst dann kann man über neue Schulden reden.“ Zudem müsse der vollständig schuldenfinanzierte Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro für den „Energie- und Klimafonds“ ersatzlos gestrichen werden. „Wegfallen muss zudem die weitere Schulden-Milliarde für das `Sondervermögen Digitale Infrastruktur`.“ Der Steuerzahlerbund fordert ferner ein eigenes Gesetz zu den Tilgungsverpflichtungen. „Ein bloßer Parlamentsbeschluss ist hier zu wenig, da der Bundeshaushalt über Jahrzehnte mit Tilgungsverpflichtungen belastet wird“, sagte Holznagel. An die Bundestagsabgeordneten appellierte er, den zweiten Nachtragsetat zu korrigieren. Er sagte, wenn das in den parlamentarischen Beratungen nicht gelinge, dann bestehe noch die Möglichkeit, dass Bundestagsabgeordnete Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhöben.

Foto: Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

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